Betriebskosten?

Hallo,

angenommen ein Verein muss nachweisen wie viele Betriebskosten ihm enststanden sind. Wo bekommt er eine allgemeingültige Definition, die auch den Ansprüchen einer Behörde genügen würde, an die er sich dabei halten kann?

Danke für eure Antworten

Hallo gobbo,

angenommen ein Verein muss nachweisen wie viele Betriebskosten
ihm enststanden sind. Wo bekommt er eine allgemeingültige
Definition,

Eine allgemeingültige Definition „Betriebskosten“ gibt es nicht bzw. sie wäre so allgemein, dass sie keine brauchbare Aussage hätte.

Ich gehe davon aus, dass es sich um Betriebskosten eines Gebäudes oder von Räumlichkeiten handelt.

Hier hilft - obwohl sie in einem ganz anderen Zusammenhang steht, nämlich der Bestimmung der umlagefähigen Betriebskosten bei Mietverältnissen, die Betriebskostenverordnung. Kuckst Du z.B.
http://www.haus-und-grund-sh.de/Haus_und_Grund/Diens…

Mit der Behörde, die von dem Verein eine Aufstellung der Betriebskosten haben will, wäre allerdings vorab zu klären, wie Instandhaltung und Reparaturen gehandhabt werden sollen: Sind sie im vorliegenden konkreten Zusammenhang den Betriebskosten zuzurechnen oder nicht? Soll der engen Definition aus der Betriebskostenverordnung gefolgt werden oder nicht? Wenn es etwa um Zuschüsse an den Verein geht, sollte die Frage jedenfalls mit der Behörde abgeklärt werden, bevor eine zu sparsame Aufstellung vorgelegt wird.

Schöne Grüße

MM

Ich gehe davon aus, dass es sich um Betriebskosten eines
Gebäudes oder von Räumlichkeiten handelt.

Danke für die Info aber ich gehe im forliegenden Fall davon aus das der verin Fahrtkosten als Betriebskosten angibt und wissen möchte was dabei alles dazugehört

Gruß
Gobbo

Hallo nochmal,

Betriebskosten eines Kraftfahrzeuges: Sämtliche Kosten, die mit dessen regelmäßigem Betrieb in Zusammenhang stehen.

Treib- und Schmierstoffe
Hilfsstoffe wie Scheibenreiniger, Bremsflüssigkeit, Frostschutzmittel, …
Wagenpflege
Verschleißteile (Glühbirnen, Wischerblätter etc.)
Inspektionen, Wartungsarbeiten

Bedingt zuzurechnen: Abnutzung auf Reifen, Stoßdämpfer und dergleichen, Reparaturen, ASU, TÜV

Schöne Grüße

MM

Danke, aber ich brauch das auch irgendwie schwarz auf weiss. Hast du da ne ahnung wo ich das herkrigen könnte?

Hallo nochmal,

in der Kante BFH-Rechtsprechung, wo der Begriff naturgemäß eine Rolle spielt, habe ich - soweit mir zugänglich - kein einziges Urteil gefunden, wo der Begriff selbst strittig gewesen wäre.

Zur Definition im vorliegenden Zusammenhang wäre es gut, diesen zu kennen: Das würde die Fährtensuche etwas einschränken. Geht es um Zuschüsse an den Verein? Auf der Grundlage einer städtischen/Gemeindesatzung? Einer vertraglichen Vereinbarung mit der Kommune? Einer allgemein gültigen Landes- oder Bundesnorm?

Schöne Grüße

MM