Betriebskosten

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe 2 unterschiedliche Fragen zu den Betriebs-und Heizkosten.

Ich bin in ein Hochhaus mit ca. 180 Mietern gezogen, mit " durchwachsenem" Klientel".
D.h. , Fahrstuhl, Treppenhaus etc. sehen nicht immer so aus, wie man es gern hätte.

Regelmäßig wird von einigen Mietern auch Sperrmüll im Treppenhaus „entsorgt“.

Jetzt gibt es ein Rundschreiben des Vermieters, einer italienischen Gesellschaft, in dem diese androht, bei Nichtbeseitigung die Kosten für eine Entsorgung durch den Vermieter in der nächsten Betriebskostenabrechnung auf sämtliche Mieter umzulegen.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass es in so einem Fall so etwas wie eine " Sippenhaft" gibt??!

In dem Mietvertrag steht die Verpflichtung, Heizung und Wasser von den örtlichen Stadtwerken per Fernwärme zu beziehen - keine Kündigungsmöglichkeit!
Ist das rechtens?

mfG

John Nielsen

Hallo John,

entschuldige bitte die sehr späte Antwort - sonst nicht meine Art, aber der Urlaub hat micht gehindert :wink:

Zu Deiner 1. Frage:
Grundsätzlich ist es so, dass die Hausverwaltung die Kosten für zusätzliche Abfallbeseitigung, Reinigung etc. versuchen sollte, demjenigen zu belasten, der sie verursacht hat - also versuchen muss, herauszufinden, WER genau da seinen Sperrmüll abgelagert hat etc.
Der Beweis in diesem Fall muss rechtssicher sein, damit der Verwalter die Kosten ggf. auch einklagen könnte.
Ist nicht herauszufinden, wer der Verursacher ist/war, werden die Kosten auf ALLE umgelegt, wodurch es zur sog. „Sippenhaft“ kommt.

Zu 2.
Davon einmal abgesehen, dass Du das schon wusstest, bevor Du eingezogen bist (oder hast Du den Vertrag etwa erst NACH Einzug bekommen???), ist es z. B. im Ruhrgebiet durchaus üblich, dass Mieter in größeren Anlagen zur Abnahme von bestimmten Anbietern „gezwungen“ werden.
Als Mieter kannst Du hier recht wenig tun. Leider.
Allerdings ist es häufig so, dass Wohnungsgesellschaften Verträge mit den Anbietern erst dann abschließen, wenn diese einen „vernünftigen“ Preis angeboten haben, der ebenso häufig unter dem Durchschnittstarif angesiedelt ist.

Du kannst hier also - mit Ausnahme der Möglichkeit eines eventuellen Umzuges - nicht viel tun. Sorry!

Vielen Dank fuer die Infos!

Unklar bleibt mir, ob die Kosten fuer die Abfallbeseitigung auf alle umgelegt WERDEN ( ist natuerlich im Sinne des Vermieters)
oder ob diese Kosten nach geltendem Recht(?) so umgelegt werden DÜRFEN !?

Gruesse v. John

Hallo John,

entschuldige bitte die sehr späte Antwort - sonst nicht meine
Art, aber der Urlaub hat micht gehindert :wink:

Zu Deiner 1. Frage:
Grundsätzlich ist es so, dass die Hausverwaltung die Kosten
für zusätzliche Abfallbeseitigung, Reinigung etc. versuchen
sollte, demjenigen zu belasten, der sie verursacht hat - also
versuchen muss, herauszufinden, WER genau da seinen Sperrmüll
abgelagert hat etc.
Der Beweis in diesem Fall muss rechtssicher sein, damit der
Verwalter die Kosten ggf. auch einklagen könnte.
Ist nicht herauszufinden, wer der Verursacher ist/war, werden
die Kosten auf ALLE umgelegt, wodurch es zur sog. „Sippenhaft“
kommt.

Zu 2.
Davon einmal abgesehen, dass Du das schon wusstest, bevor Du
eingezogen bist (oder hast Du den Vertrag etwa erst NACH
Einzug bekommen???), ist es z. B. im Ruhrgebiet durchaus
üblich, dass Mieter in größeren Anlagen zur Abnahme von
bestimmten Anbietern „gezwungen“ werden.
Als Mieter kannst Du hier recht wenig tun. Leider.
Allerdings ist es häufig so, dass Wohnungsgesellschaften
Verträge mit den Anbietern erst dann abschließen, wenn diese
einen „vernünftigen“ Preis angeboten haben, der ebenso häufig
unter dem Durchschnittstarif angesiedelt ist.

Du kannst hier also - mit Ausnahme der Möglichkeit eines
eventuellen Umzuges - nicht viel tun. Sorry!

Hallo John,

entschuldige, wenn ich mich unklar ausgedrückt habe, aber vom Vermieter dürfen alle Neben- und/oder Betriebskosten umgelegt werden, die im Mietvertrag stehen.
Abfallbeseitigungskosten bzw. Müllgebühren gehören sehr wahrscheinlich dazu.
Dass es sich um nicht von der Allgemeinheit verursachte Kosten handelt, spielt hierbei keine Rolle, da die Kosten innerhalb der Liegenschaft entstanden sind.
Allerdings kann die Mietergemeinschaft hier versuchen entsprechend (sachlichen) Druck auf die Verursacher auszuüben, sofern bekannt.