Betriebskosten : 2 Guthaben und Nachzahlung

Gruss Leute. Vieleicht könnt ihr mir bisshen helfen.

Ich hab 3 Gewerbeobjekte bei dem gleichen Vermieter. Hab jetzt die Betriebskostenabrechnung bekommen:

Objekt 1 : 200 € Guthaben Objekt 2 : 1700 € Guthaben Objekt 3 : 400 € Nachzahlung sowie eine Miete in Rückstand.

Für die 3 Objekte hab ich jeweils einen Mietvertrag. Kann der Vermieter jetzt einfach hingehen und das Guthaben aus dem ersten und zweiten Objekt einfach mit den Schulden des dritten Objekts verrechnen ?

Ich denke mal , dass der Vermieter erstmal für die einzelnen Objekte also 1 und 2 , das Guthaben auszahlen muss. Weil die ja nichts mit dem Objekt in dem eigentlichen Sinne zutun haben. Oder wie sieht ihr es ?

mfg Honk

Hallo, wenn es sich bei den 3 Objekten um das gleiche Gewerbe handelt ja. Wenn das eine ein Bäcker und das andere ein Friseur ist nein.
Ihr Info-nebenkosten.de Team

das sehe ich genau so.

Also 1 ist Bürofläche
2 und 3 sind Gastronomien.

Hallo, wenn es sich bei den 3 Objekten um das gleiche Gewerbe
handelt ja. Wenn das eine ein Bäcker und das andere ein
Friseur ist nein.
Ihr Info-nebenkosten.de Team

Gehört das Büro zur Gastronomie z. B wird das die Buchhaltung für die Gastronomie gemacht, dann kann es miteinander verrechnet werden.
Wenn das Büro ein anderes Gewerbe ist z. B. Versicherungsbüro, dann nicht.

An und für sich sollte es getrennt sein . Aber wenn er es nun so gemacht hat , was ist daran so problematisch ?

Es gehört quasi alles zu der Gastronomie.
Sind aber 3 unterschiedliche Mietverträge.

Dann hat der Vermieter die Möglichkeit, die Gutschrift mit der Nachforderung zu verrechnet. Besser kann der nicht an seinen offenen Forderungen kommen.

Hallo, das hat zwar nichts mit Betriebskosten i.e.S. zu tun, sieht aber spontan nach ganz normalem Fall von Aufrechnung gem. Schuldrecht BGB aus. Sollte einem als Gewerbetreibendem schon bekannt sein…

Bei Schuldneridentität kann der Gläubiger die Aufrechnung erklären!

Hallo, die 3 Gewerbeobjekte haben einen separaten Mietvertrag und so müssen sie vom Vermieter auch behandelt werden, auch in finanzieller Hinsicht.-Gruß, Achim

Hallo, tut mir leid, aber dazu kann ich keine Aussage machen.

Eklis64