Hallo. Mein Vermieter möchte das Haus verkaufen und hat eine Kellertreppe mit Geländer im Außenbereich erneuern bzw. neu bauen lassen. Nun das Problem : jedes Jahr kommt die Betriebskostenabrechnung. Seit 7 Jahren beträgt die Abrechnung so um die 140 €. Dieses Jahr beträgt die Abrechnung für jede Mietpartei 260 €. Ich habe den Verdacht das der Vermieter die Kellertreppe auf die Betriebskosten anrechnet. Er will ja das Haus verkaufen und mit der neuen Kellertreppe mehr Gewinn erzielen. Zumal die alte Kellertreppe noch in Ordnung war. Was kann man machen? Gruß
Hallo, ganz einfach-
Sie gehen gegen diese Abrechnung in Widerspruch mit der Begründung, dass die Abrechnung für Sie nicht nachvollziehbar ist. Gleichzeit verlangen Sie eine Einsichtnahme in Rechnungen der zu Grunde gelegten Zahlen Ihrer Abrechnung.
JEDE Summe, die darin aufgeführt ist, muss der Vermieter anhand der ihm zugesandten Rechnungen (Heizung/Strom/Grundsteuer/Versicherung/Hausmeister etc.) nachweisen können und vor allem Ihnen die Einsicht, bzw. Kopien gewähren.
Für Kopien könnte er allerdings Kosten verlangen. Die Obergrenze liegt hier bei 0,50€ pro Seite.
MfG
Maximilian123
Antwort:
Der Bau der Kellertreppe darf nicht in den Betriebskosten berücksichtigt werden. Die Kosten dafür trägt allein der Hausbesitzer.
Einfach eine Auflistung der einzelnen Betriebskosten in der Jahresabrechnung anfordern. Dazu ist der Vermieter gesetzlich verpflichtet!
MfG
Schattenfürst
Danke für den Tip.Gruß
Danke für den Tip. Gruß
Ich hab meine Mietnebenkostenabrechnung einfach bei http://www.deine-mietnebenkosten.de abgecheckt. die haben mir gut geholfen