Betriebskosten Abrechnung, Gesamtfläche

Hallo

ich hätte mal eine Frage bezüglich der „Gesamtfläche“ welche ja für einige Posten der Betriebskostenabrechnung ausschlaggebend sind.

Und zwar würde mich interessieren, wie sich diese „Gesamtfläche“ zusammen setzt. Bzw ob das bei verschiedenen Sachen anders berechnet wird (Grundsteuer, Versicherung, Hausmeister etc.). Ich für meinen Teil wohne in einem Haus (3 Etagen a 2 Wohneinheiten) wobei die letzte Wohneinheit (Obergeschoss) Leerstand sind. Gleichzeitig ist das Grundstück ansich ja aber viel größer und dort stehen auch noch 4 Festgaragen und 2 Abstellräume (einer sicherlich um die 100m2).

Wonach richtet sich also der Umlageschlüssel bzw die Gesamtfläche als Berechnungsgrundlage für Hausmeister, Grundsteuer, Hauslicht etc

Hoffe ich hab mich nicht allzusehr verhunzt mit meiner Beschreibung und mir kann hier weiter geholfen werden :wink:, ist mein erstes Mal hier ^^

Vielen Dank schonmal

liebe Grüße

Maria

Hallo!

Gesamt-Wohnfläche ist doch gemeint, nicht die Grundstücksfläche oder die von Garagen,Abstellräumen.

Alle Nebenkosten die umgelegt werden dürfen werden doch nach dem Verteilschlüssel Quadratmeter Wohnfläche berechnet. Wer ein kleine Wohnung hat, der bezahlt weniger und umgekehrt, wer viel m² WF hat, zahlt auch viel.

Gesamt-Nebenkosten : Gesamtwohnfläche x Wohnfläche der jeweiligen Wohnung = Anteil des einzelnen Bewohners.

Bei Verbrauchskosten(Heizung, Wasser) kommt dann noch ein 2. Faktor hinzu, ein Teil nach Wohnfläche( 30 bis 50%) der andere Teil nach abgelesenem Verbrauch(50-70%).

MfG
duck313

Hier spielt nur die Wohnfläche des Hauses bei den genannten Kosten eine Rolle. Wobei sehr wichtig ist, dass bei Leerstand diese Kosten vom Vermieter zu tragen sind. Bei der Grundsteuer handelt es sich um eine Steuer auf den bewohnten Raum.

Dieser Verteilerschlüssel sollte aber grundsätzlich im Mietvertrag vereinbart sein, denn eine andere Berechnung, z.B. nach Personen beim Frisch/Abwasser wäre nur mit einer Änderung des Mietvertrasgs möglich.

Servus,

was passiert jetzt, wenn der beschriebene große Abstellraum separat vermietet wird? Trägt dessen Mieter dann keine Anteile an Grundsteuer, Hausmeister, Allgemeinstrom?

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

eindeutige Antwort: das kommt drauf an ,-)
normalerweise ist nur die Wohnfläche zugrundezulegen, wie auch schon ausgeführt…
aber beispielsweise beim Hausmeister könnte es erforderlich sein, einen anderen Schlüssel zu verwenden, wenn dieser der Abstellraum mit bewirtschaftet und diese auch vermietet ist. Es muss halt fair und nachvollziehbar sein. Ob das hier der Fall ist, kann man anhand der gemachten Angaben leider hier nicht feststellen.

Moin, für die Berechnung der Nebenkosten gibt es einen Verteilerschlüssel. Wasser und Heizung/WW  werden je nach Verbrauch berechnet, wobei es für Heizung/WW auch wiedereinen Verteilerschlüssel  gibt (Grundkosten + Verbrauch).
Beides ist bei der Verwaltung einzusehen.

Gruß connection