Hi, ich hoffe jemand kann mir hierbei helfen. Danke schonmal im Voraus.
Für Betriebskosten zahlen wir zurzeit 20 € und für Heizung+Warmwasser 50 €. Vorauszahlungen sind also 70 € pro Monat.
Unser Vermieter hat uns die Abrechnung für 2010 (Nutz.Zeitraum 1.3.10 - 28.2.11) am 28.12.11 per Einschreiben zugestellt. Es sind zwei DIN A4 Blätter.
Betriebskosten-Abrechnung: alle Positionen waren, soweit wir gedacht haben, richtig aufgeführt am Ende war fettgedruck zu lesen, „Ihre Gesamtkosten 544,49 €“
Heizkosten- und Warmwasserkosten-Abrechnung: auch hier alles soweit korrekt am Ende war fettgedruckt zu lesen, „Ihre Gesamtkosten 888,17 € Ihre Vorauszahlung 840,00 € (12 x 70 €) Ihre Nachzahlung 48,17 €“
Nun sind wir davon ausgegangen das wir 48,17 € nachzuzahlen haben, was wir dann auch getan haben. Da ja nur auf dem 2. Blatt was von Nachzahlung stand. Von unserer Seite war also alles abgeschlossen.
DOCH, am 7.3.12 kam vom Vermieter die Aufforderung zur Zahlung der 544,49 € (siehe oben 1.) bis zum 15.3.12.
Daraufhin haben wir am 11.3.12 Widerspruch gegen die Betreibskostenabrechnung eingelegt. Weiter haben wir nun genauer die Abrechnung in Augenschein genommen und festgestellt das die Positionen Strom und Abrechnungskosten nicht mitaufgeführt werden durften. Dies haben wir im Schreiben an den Vermieter auch dargelegt.
Dieser hat dann am 19.3.12 uns eine Mieterhöung (zu zahlen ab 1.6.12) zugeschickt. Warum Mieterhöhung? Eigentlich doch eher Anpassung der Vorrauszahlungen.
Des weiteren hat er dann auch Anwälte eines Haus- und Grundbesitzervereins beauftragt. Diese haben uns am 3.4.12 damit kontaktiert, dass bald noch weiter Rückfragen notwendig sind. Nun haben wir am 26.4.12 einen weitern Brief dieser Anwälte bekommen. Es wurden uns alle Rechnungen und Auflistungen der Abrechnugnskosten zur Einsicht zugeschickt. Auch wurde uns mitgeteilt, dass die Positionen Strom und Abrechnungskosten nicht abgerechnet werden dürfen. Diese sollen wir aus den 544,49 € rausrechnen und den daraus resultierenden Betrag bis zum 10.5.12 an den Vermieter überweisen.
Fragen: Müssen wir die Betriebskosten-Abrechnung jetzt noch begleichen oder ist Verjährung eingetreten? Oder ist die Abrechnung schon von vornherein nichtig, da Formmangel (falsche Positionen und keine Angaben der Vorauszahlung und Nachzahlung)?
Ich hab da von einem Wirtschaftlichkeitsgebot gehört. Trifft das hier zu? Da ja die Betriebskosten „fixe“ Kosten und somit gut berechenbar sind. Die 20 € Vorauszahlung also hierfür zu gering angesetzt wurden. Die „guten“ Nebenkosten war ein Kriterium zum Einzug. Bei Einzug war nicht zuerkennen, dass auf uns so eine hohe Nachzahlung zukommen wird.
Ich hoffe ich habe alles verständlich dargestellt. Weitere Ergänzungen kann ich gerne vornehmen.
MfG
JK