Betriebskosten - Abrechnung Wasserverbrauch von 2 Jahren

Liebe/-r Experte/-in,
In der aktuellen BKA für das Jahr 2009 wurde der Wasserverbrauch von 2 Jahren also 2008 und 2009 abgerechnet. Aufgrund eines mehrwöchigen Auslandsaufenthaltes meinerseits erfolgte keine Verbrauchsablesung für das Jahr 2008. Der abgelesene Zählerstand für 2009 beinhaltet also auch den Verbrauch von 2008.
In der BKA 2008 wurde der Wasserverbrauch mit einem unrealistischen Wert von 0,00 m³ abgerechnet. Hätte der Wasserverbrauch vom Dienstleister (z.B. nach Hausdurchschnitt) geschätzt werden müssen (wie er es auch beim Wärmeverbrauch für 2008 getan hat)?
Darf der Wasserverbrauch(-menge) für 2008 in der BKA 2009 nachträglich noch geltend gemacht werden?
Ich wäre sehr Dankbar für eine hilfreiche Auskunft!

Hallo galaxy_x,

die Wasserkosten für 2008 hätten bis zum 31.12.2009 abgerechnet werden müssen. Sie müssen also aus der Abrechnung komplett herausgenommen werden.

Die Abrechnung für 2009 darf nur den Verbrauch vom 01.01. bis zum 31.12.2009 enthalten. Das muss der Vermieter nachweisen. Kann er das nicht, kann man höchstens mit einem Durchschnittsverbrauch arbeiten.

Grüße aus Berlin

Stefan Pfeiffer