Betriebskosten-Abrechnung Widerspruch ?

Hallo,

A erhält Ende Februar/Anfang März die Betriebskostenabrechnung 2012 und stellt jetzt fest, dass ein Posten (Schornsteinfeger) zu einem erhöhten Preis abgerechnet worden ist. Bis wann kann man Widerspruch einlegen ? Ist es jetzt noch möglich ? A klärt zurzeit per Mail mit der Hausverwaltung diesen Posten. Die Hausverwaltung lässt sich mit der Antwort sehr viel Zeit. Wie geht A jetzt vor ? A musste Nachzahlung wg. der erhöhten Schornsteinfeger Kosten leisten, was im April vom Konto schon abgebucht worden ist.

Danke und Gruß, Marsi

Hallo,

A hat insgesamt ein jahr Zeit die Abrechnung zu Prüfen, Zahlung aber ein Monat nach Rechnungseingang.

A könnte das Ganze mit einer Fristsetzung und Androhung eines Mahnbescheides versuchen zu Beschleunigen.

Abuchungsauftrag löschen und einen Dauerauftrag einrichten. Den Mieter Mitteilen, dass die Vorauszahlung um den Betrag der Falsch abgerechneten Kosten des Schornsteinfegers (!aber nur die nicht die anderen gestiegenen Preise) gekürzt wird. §564 BGB abs 4

cu naseweis

Es geht hier doch lediglich um Mehrkosten von Schornsteinfegergebühren!
Da wäre es sehr unklug mit Kanonen auf Spatzen zu schiessen:
> das Mahnbescheidsverfahren ist mit Sicherheit teurer als diese strittigen Mehrkosten
> Auch einfach eine erteilte Einzugsermächtigung/Abbuchungsauftrag zu widerrufen kann nachteilige Folgen haben, falls der Einzug mietvertraglich vereinbart wurde

A klärt zurzeit per Mail mit der Hausverwaltung diesen Posten

Damit wurde der Abrechnung ja bereits widersprochen.
Besser wäre gewesen, dabei schon gleich die Eizugsermächtigung auf den Nachforderungsbetrag gemindert um die strittige Position bzw. den strittigen Mehrbetrag zu begrenzen. Bei höherer Abbuchung wären dann die Rücklastschriftgebühren dem Vermieter/der Verwaltung anzulasten.
Nun im Nachhinein kann nur noch zurückgefordert werden, wenn man nicht Kosten riskieren will, die vielleicht den strittigen Betrag übersteigen …

Allerdings sind die Schornsteinfeger seit 1-2 Jahren verstärkt dabei, die neuerdings in viel kürzeren Intervallen vorgeschriebenen Feuerstättenbescheide zu erstellen. Im betreffenden Jahr fallen deswegen dann natürlich auch höhere Gebühren an - möglicherweise könnte die Klärung ergeben, dass genau das der Grund für höhere Schornsteinfegerkosten ist …
Tja wiedermal ein EU-Quatsch, der jeden Endverbraucher unnötig Geld kostet.
http://de.wikipedia.org/wiki/Feuerst%C3%A4ttenbescheid
http://www.schornsteinfeger.info/feuerstaettenbescheid