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Nebenkosten muß der Mieter zusätzlich zur Miete nur zahlen, wenn dies im Mietvertrag wirksam vereinbart ist. Nach den Bestimmungen der II. Berechnungsverordnung dürfen als Nebenkosten aber nur vereinbart werden:
Grundsteuer:
Wird von der jeweiligen Kommune erhoben, teilweise steht in Mietverträgen
auch „öffentliche Lasten des Grundstücks“.
Wasserkosten:
Hierzu zählen das Wassergeld, die Kosten der Wasseruhr und zum Beispiel
auch die Kosten für eine Wasseraufbereitungsanlage.
Abwasser:
Das sind Gebühren für die Nutzung einer öffentlichen Entwässerungsanlage
oder die Kosten der Abfuhr und Reinigung einer eigenen Klär- oder
Sickergrube.
Fahrstuhl:
Das sind Kosten des Betriebsstroms, der Beaufsichtigung, Bedienung,
Überwachung, Pflege und Reinigung sowie regelmäßige Prüfung der
Betriebssicherheit und Betriebsbereitschaft.
Straßenreinigung / Müllabfuhr:
Kosten, die die Stadt dem Vermieter durch Abgabenbescheid in Rechnung
stellt.
Hausreinigung / Ungezieferbekämpfung:
Kosten, zum Beispiel für eine Putzfrau, die die Flure, Treppen, Keller,
Waschküche usw. reinigt. Kosten der Ungezieferbekämpfung sind nur die
laufenden Kosten, zum Beispiel Kosten für ein Insektenspray.
Gartenpflege:
Sach- und Personalkosten, die durch die Pflege der hauseigenen
Grünanlage entstehen. Kosten für die Erneuerung von Pflanzen oder der
Pflege von Spielplätzen zählen mit.
Beleuchtung:
Stromkosten für Außenbeleuchtung, Treppenhaus, Waschküche.
Schornsteinreinigung:
Schornsteinfegerkosten (Kehrgebühren) und Kosten der
Immissionsmessung.
Versicherungen:
Gebäudeversicherungen gegen Feuer-, Sturm- und Wasserschäden,
Glasversicherungen sowie Haftpflichtversicherungen für Gebäude, Öltank
und Aufzug.
Hauswart:
Personalkosten für den Hausmeister, der zum Beispiel Gartenpflege,
Schneebeseitigung, Treppenhausreinigung usw. übernimmt.
Gemeinschaftsantenne / Breitbandkabel:
Bei der Antenne können Betriebs-, Strom- und Wartungskosten auf die
Mieter umgelegt werden. Beim Kabel kommt noch die monatliche, an die
Post zu zahlende, Grundgebühr hinzu. Anders, wenn Mieter einen Vertrag
direkt mit der Telekom oder einer privaten Kabel-Service-Gesellschaft
geschlossen haben.
Wascheinrichtungen:
Kosten für Gemeinschaftswaschmaschinen, das heißt Strom, Reinigung und
Wartung der Geräte.
Sonstige Kosten:
Zum Beispiel Kosten für Schwimmbad und Sauna im Haus. Der Vermieter
muß aber genau angeben, für welche Kostenart er Geld verlangt.
Diese Nebenkosten werden nach einem bestimmten Verteilerschlüssel auf die
Mieter des Hauses umgelegt. Entweder nach Kopfzahl oder nach Wohnfläche.
Wasserkosten können auch verbrauchsabhängig verteilt werden mit Hilfe von
Wasseruhren.
Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre des Deutschen Mieterbundes
„Die zweite Miete - Viel Streit um Heizung und andere Nebenkosten“.
Gruß
Heiner