Hallo,
habe gehört, daß man die Betriebskosten für die Wohnung von der Steuer absetzen kann. Wo werden diese Kosten in der Steuererklärung eingetragen? Unter Sonderausgaben? Und wenn ja, wo genau?
Danke
Hallo,
habe gehört, daß man die Betriebskosten für die Wohnung von der Steuer absetzen kann. Wo werden diese Kosten in der Steuererklärung eingetragen? Unter Sonderausgaben? Und wenn ja, wo genau?
Danke
Servus,
habe gehört, daß man die Betriebskosten für die Wohnung von
der Steuer absetzen kann.
Betriebskosten für die selbst genutzte Wohnung? Nein, kann man nicht.
Was geht, steht in § 35a Abs 2 EStG:
http://www.gesetze-im-internet.de/estg//__35a.html
Wo werden diese Kosten in der Steuererklärung eingetragen?
Renovierungs-, Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten im eigenen Haushalt des StPfl (nur die Leistungen!) kommen in Z 112 des Mantelbogens. Dabei immer den Beleg und den Nachweis der Zahlung dazu - über den § 35a EStG wird so viel geplappert, dass da bei der Veranlagung keine noch so kleine Zahl einfach mal so abgehakt wird, weil dieser Punkt in selbst erstellten Steuererklärungen öfter falsch als richtig behandelt ist.
Schöne Grüße
MM
Betriebskosten für die eigengenutzte Wohnung sind nicht von der Steuer absetzbar. Seit 2006 gibt es aber eine Steuerermäßigung für Modernisierungskosten (siehe dazu hier
–MOD: Link entfernt–
Die Kosten werden in der Steuererklärung im Mantelbogen Seite 4 eingetragen.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Servus Holger,
inwiefern ist der Text von „vedix“ besser als das Original? Und inwiefern widerspricht sich Deine mit meiner Aussage? Ich versteh nicht, wo Du einen anderen Standpunkt vertrittst als ich - sonst würde ich das gerne diskutieren.
Schöne Grüße
MM
Bitte wie folgt lesen:
http://www.ofd.niedersachsen.de/master/C34033980_N95…
Links sind auch anklickbare FAQs vorhanden sowie ein BMF Schreiben.
Für Mieter bedeutet das, dass teilw. Kosten der Heizung (Schornsteinfeger, Reinigung, Immissionsmessung), die auf der Abrechnung (Kalo, Brunata) vorhanden sind, ansetzbar sind. Sowie Hausmeisterkosten, wenn dies eine Firma vornimmt usw.
Und @ Holger sei gesagt, falsche Antworten, wenn auch mit Ihrer ständigen Werbung unterlegt, bringen den Fragenden nichts. Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fresse halten, trifft hier zu. Das ist übrigens nicht als Beleidigung anzusehen, es handelt sich vielmehr um ein Zitat von Dieter Nuhr.
Ich würde mal sagen, der Holger hat genug Promotion betrieben und sollte so langsam mal verbannt werden.
Hallo,
die letzte Meldung der Medien lautet da aber so:
Hier nur ein Artikel:
http://www.morgenpost.de/content/2006/11/25/ratgeber…
Wenn das also laut Presse so ist, wo werden diese eingetragen ind der Steuererklärung?
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
MOD Werbung wurde entfernt owT
–MOD: Link entfernt–
Wo die eingetragen werden hat Ihnen Herr May schon beantwortet. Evtl. nochmal lesen.
Servus,
unabhängig von der Frage, ob das EStG vom Gesetzgeber oder von der Morgenpost gemacht wird: Die haushaltsnahen Dienstleistungen sind schon ein bissel älter als Instandhaltung und Renovierung im eigenen Haushalt; wer davon jetzt in der Zeitung schreibt, und das noch eine ganze Weile vor der Sauregurkenzeit, darf sich den Titel „Schnellmerker des Monats“ abholen. Die haushaltsnahen Dienstleistungen stehen, falls Du die von mir zitierte Quelle gelesen hast, direkt daneben im EStG.
Und Betriebskosten sind halt was anderes. Dass sowohl haushaltsnahe Dienstleistungen als auch Aufwendungen für Instandhaltung und Renovierung darin enthalten sein können, ist evident. Aber ein bissel sollte man da schon bei den Begriffen bleiben, finde ich. Sonst kommt nichts Gutes raus.
Beiläufig: „Verbrauch der Instandhaltungsrücklage von der Steuer absetzbar“ wäre auch eine scharmante Schlagzeile - an die denkt man nämlich nicht so ohne weiteres, wenn man nicht die Begriffe so hernimmt, wie sie im EStG auch stehen…
Dieses Argument:
Wenn das also laut Presse so ist
mag ich nicht weiter diskutieren. Meines Erachtens keine geeignete Quelle für Einkommensteuerrecht.
Schöne Grüße
MM