Betriebskosten allgemein

Hallo an die Experten,

die Mutter eines Freundes von mir hat kürzlich ihre Betriebskosten erhalten. Auf den ersten Blick scheint soweit alles in Ordnung zu sein. Es macht ihn nur ein Punkt dabei stutzig:
Streusalz!!! Steht auf der Betriebskostenabrechnug drauf. Und für den Kauf von Streusalz stehen knappe 83 € auf der Rechnung.
Jetzt meine Frage:
Ist es rechtens die Kosten für den Kauf von Streusalz als Betriebskosten auf die Mieter umzulegen.

Danke schon mal im voraus.
MFG Peter

Hallo, guten Tag
Normalerweise muss der Mieter seinen Anteil bezahlen. Aber lesen Sie den Mietvertrag genau durch, vielleicht gibt es eine Lücke.
mit freundlichen Grüßen a.g.

Danke für deine Antwort, die ich gleich an meinen Freund weitergeleitet habe.
Er sagte mir grade am Telefon, das da, wo seine Mutter wohnt, KEIN SALZ gestreut wurde, sondern nur Sand. Aber letztendlich wirds wohl egal sein, was gestreut wurde, oder nicht?
mfg Peter

Hallo Peter,

die Kosten für Streusalz sind Betriebskosten,

  • wenn das Streusalz für Zwecke des Hauses verwendet wurde
    und
  • wenn die Verwendung von Streusalz örtlich zulässig ist (in Hamburg z. B. darf es im privaten Bereich und auf Gehwegen nicht verwendet werden).

Im Mietvertrag kann sogar vereinbart werden, daß streupflichtige Mieter Streusand etc. selber beschaffen müssen.

Wenn Sie noch Zweifel haben, prüfen Sie den Mietvertrag und lassen Sie sich die Kaufbelege für das Salz zeigen.

Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt

es gibt 2 Möglichkeiten: der Vermieter überlässt das Schneefegen dem Mieter, dann müssen Sie selber das kaufen oder er hat einen Hausmeister bzw. macht das selber: dann ist das Salz oder Streu auf alle Mieter umzulegen (83 nur für Sie wäre schon viel).

Gibt es da nicht einen Posten, der einen Anteil nur auf Sie umlegt? Oder haben Sie einen langen Zuweg??

es gibt auf der ganzen welt keine betriebskostenabrechnung, die richtig ist. auf etwas streusalz kannst du verzichten, die fehler sind wo anders .

Antwort.

Müsste im Mietvertrag stehen. Wenn nicht, dann ist der Vermieter alleine dafür verantwortlich. Zählt auch für den Schneeräumdienst und die Gehsicherheit vor der Haustür!

Mfg
Schattenfürst

Hallo Peter , Dein Zweifel ist berechtigt.Der Vermieter darf zwar die Kosten des Streuenden ansetzen aber nicht das Salz.

Erst mal einen herzlichen Dank für eure Antworten.
Zu dem ganzen hab ich Folgende Rechnung aufgemacht:

83 € x 4 (Mietparteien) = 332 € (für Streusalz)
332 € (f. Streusalz) : 5,99 € (pro 25kg Sack / Preis Hagebau) = 55 (Säcke Streusalz)

Jetzt rechnen wir weiter:

1000kg (pro Europalette) : 25 kg (pro Sack) = 40 (Säcke auf 1er Europalette)

Also müssten folglich 1 Europalette a 40 Sack Streusalz + 15 Sack Streusalz (= 375kg) = 1.375 to Streusalz angeliefert worden sein.

Natürlich kann man jetzt noch ausrechnen, für wieviel qm das Streusalz reichen würde. Das spar ich mir jetzt aber.

Also nochmals Danke für eure Antworten und wir werden diese Betriebskostenabrechnung mal genau auseinandernehmen.

Warum nicht? Die Kosten der Schneebeseitigung sind umlegbare Betriebskosten. Solange der Vermieter das Salz nicht dazu benutzt, um sein Frühstücksei zu würzen, spricht m.E. nichts dagegen, auch Streusalzkosten umzulegen.

MfG

Stefan Pfeiffer

Hallo!
Streusalz gehört nicht wirklich zu den Betriebskosten.
Grundsätzlich gilt, nur das, was im Mietvertrag einzeln + deutlich benannt aufgeführt ist, kann in den Nebenkostenabrechnung zum tragen kommen, d.h. ist Streusalz im Mietvertrag angegeben, kann es eingerechnet werden. Steht es nicht drin, auch keine Umlage!

Hallo,
eigentlich ist das ok, wenn mir auch der Betrag etwas hoch scheint, aber ich weiß ja nicht wieviele MIeter das Objekt hat. Sie müssen ja auch z.B. den „Winterdienst“ bezahlen bzw. auch im Sommer das Fegen von Gehweg usw., Streusalz gehört eben dazu.
Kontrollieren SIe, ob die Kostenverteilung in Ordnung ist.

Hrüße, Zita

Hallo,

das ist in Ordnung - Streusalz kann umgelegt werden, das bestätigt sogar der Mieterbund.

Gruß

Ja, natürlich.
Gruß
Stefan_1962

HIer kann ich leider nicht weiterhelfen.

Gruß
hausblick

Ich mache es kurz: Ja

könnte man im Rahmen des Winterdienstes als Betriebskosten ansehen, die müssen natürlich im Mietvertrag als umlagefähig benannt sein. Ansonsten kann der Vermieter die Kosten nicht weitergeben.

MfG