Betriebskosten an Endverbraucher?

Liebe/-r Experte/-in,

ich brauche mal wieder Ihren teuren Rat.

Ich habe mir im Baustoffhandel gesiebte Asche bestellt um meine Rasenkantensteine zuverlegen. Der Warenwert war 22€ und der Anfahrtsweg beträgt 5,5Km bis zu mir nach Hause.
Als ich die Rechnung sah, dachte ich ich bin im falschen Film. Der Baustoffhandel berechnet mir 40€ Anfahrtskosten weil sie die Asche nicht vorrätig hatten und erst von wo anders holen mußten. Meines Erachtens sind das doch Betriebskosten und die muß doch der Baustoffhandel selbst tragen oder? Was kann der Kunde dafür wenn die das nicht vorrätig haben. Zählt für den Kunden - Endverbraucher nicht die Anfahrt vom Bestellungsort bis nach Hause? Ich habe mit dem Herrn vom Baustoffhandel diskutiert ohne Ende aber er sah das alles nicht ein und fühlt sich im Recht. 20€ Anfahrt wäre ja noch in Ordnung aber 40€…
Ist der Baustoffhandel wirklich im Recht???
Bei der Verbraucherzentrale war ich auch aber die wußten auch nicht so recht bescheid.

Ganz lieben Dank schonmal.
Lydia

Liebe Lydia !

Ich kann Dir nur dann einen Rat geben, wenn ich den Bestellvorgang genau kenne.
Wurde die Bestellung schriftlich oder mündlich im Lokal des Baustoffhändlers getätigt?
Was wurde als Preis für die Ware und für die Lieferung vereinbart?
Hat der Baustoffhändler darauf hingewiesen, dass die Ware nicht lagernd ist und er sie erst auf Deine Kosten beschaffen muss?
Sollte letzteres nicht der Fall gewesen sein, dann gelten der Warenwert und - wenn nicht anders vereinbart - die Kosten der Lieferung an den Endverbraucher, nicht aber die Kosten der Beschaffung der Ware durch den Händler.
Die Kosten der Beschaffung der Ware durch den Händler sind - wenn nicht anderes vereinbart - im Verkaufspreis enthalten.

Grundsätzlich rate ich dazu, nicht nur den Warenwert sondern auch die Spesen für die Lieferung schriftlich zu vereinbaren, wenn sie nicht durch allgemeine Geschäftsbedingungen geregelt sind.

Hallo pweber3,

vielen Dank für deine Antwort.

Punkt1) Alles wurde mündlich vereinbart
Punkt2) Es wurde mir nur der Warenwert mitgeteilt, mehr
nicht. Dummerweise fragte ich auch nicht nach
den Lieferkosten, weil ich nicht mit solch
hohen Kosten rechnete.
Punkt3) Der Baustoffhandel hat NICHT daraufhingewiesen,
das die Ware nicht vorrätig ist und anderweitig
und auf meine Kosten beschafft werden muß.

Auf der Rechnung wurde auch nicht detailliert geschrieben wie die Kosten zustande kommen. Da ist weder eine Kilometerzahl noch eine Kilometerpauschale aufgeführt.
Vor einer Woche habe ich denen nocheinmal einen Brief geschrieben und mitgeteilt das ich nicht bereit bin die hohen Versandkosten zu zahlen und das man mich nicht auf derartige Kosten hingewiesen wurde. Ich forderte nochmals die Versandkosten auf die direkte Lieferung an den Endverbraucher anzupassen. Bis jetzt habe ich noch keine Antwort.
LG Lydia

Wäre ich an Deiner Stelle, würde ich ihm den vereinbarten Warenwert und 20 Euro für die Lieferung bezahlen.
Ich glaube nicht, dass er Dich wegen der restlichen 20 Euro klagen wird.
Das zahlt sich für ihn einfach nicht aus und ist zusätzlich mit einem relativ hohen Prozessrisiko verbunden.
LG Paul