Liebe/-r Experte/-in,
ich brauche mal wieder Ihren teuren Rat.
Ich habe mir im Baustoffhandel gesiebte Asche bestellt um meine Rasenkantensteine zuverlegen. Der Warenwert war 22€ und der Anfahrtsweg beträgt 5,5 Km bis zu mir nach Hause.
Als ich die Rechnung sah, dachte ich ich bin im falschen Film. Der Baustoffhandel berechnet mir 40€ Anfahrtskosten weil sie die Asche nicht vorrätig hatten und erst von wo anders holen mußten. Meines Erachtens sind das doch Betriebskosten und die muß doch der Baustoffhandel selbst tragen oder? Was kann der Kunde dafür wenn die das nicht vorrätig haben. Zählt für den Kunden - Endverbraucher nicht die Anfahrt vom Bestellungsort bis nach Hause? Ich habe mit dem Herrn vom Baustoffhandel diskutiert ohne Ende aber er sah das alles nicht ein und fühlt sich im Recht. 20€ Anfahrt wäre ja noch in Ordnung aber 40€…
Ist der Baustoffhandel wirklich im Recht???
Bei der Verbraucherzentrale war ich auch aber die wußten auch nicht so recht bescheid.
Ganz lieben Dank schonmal.
Lydia
hallo
verlange zunächst mal einen nachweis über die tasächlichen kosten die könenja nicht einfach trgendwelch imaginären Anfahrtskosten berechnen es muss entweder einen Kilometerpreis oder eine pasuchalde geben die spätestens mit der besteluung feststeht nachträgliche Änderungen gehen zu Lesten des Verkäufers…
wenn vorher nichts vereinbart war so glit der preis bei der Bestellung … wenn keinen anfahrtskosten vereinbart waren musst du auch keine zahlen vorrätigkeit hin oder her
denn warenschluden sind bringschulden…
noch fragen?
Lg aus dem Schwarzwals
Mario
Hallo Mario,
ersteinmal ganz lieben Dank für die schnelle Antwort.
Als ich die Asche bestellte fragte ich dummerweise nur nach dem Preis für die Asche. Über Anfahrtskosten haben wir nicht gesprochen weil ich nicht mit solchen Kosten gerechnet habe. Sicher war mir das klar das Anfahrtskosten anfallen aber bei 5,5Km dachte ich nicht an soviel. Ich war mir auch sicher das die nur die 5,5Km berechnen und nicht die gesamte Tour durch Deutschland. Auf der Rechnung stehen nur zwei Summen, der Preis der Asche und die Anfahrtskosten von 40€, mehr nicht. Kein dertalierter Kilometerpreis sonst noch was. Was würdest du mir raten wie ich weiter vorgehen soll. Persönlich habe ich schon den Herrn vom Baustoffhandel aufgesucht und versucht die Sache einvernehmich zuklären aber der war so stur das ich keine Chance bei ihm hatte. Zum Schluß wurden wir dann beide laut und ich verließ den Laden mit den Worten das ich zur Zeitung gehe und mal öffentlich diese unverschämte Abzocke publick mache. Da schrie er mir nur hinterher wenn ich seinen Namen nenne verklagt er mich.
Ich denke mal ich sollte es schriftlich machen oder? Soll ich unter Vorbehalt vielleicht einen gewissen Teil der Summe, ich dachte an 42€ (Anfahrtskosten halbiert) zahlen?
GLG Lydia
Hallo Mario,
zahle die Asche und verlage binnen 7 Tagen einen schriftlichen Nachweis der Anfahrts und Bestellkosten
sonst behalte dir eine Anzeige bei der verbraucherzentrale vor. gibt es einen Vorgesetzten?? dann wende dich an den…
lass dich nciht einschüchtern
ich habe auch einen 9 monatigen Streit mit der Telekom erfolgreich gewonnen und die hatten bereits ein inkassobüro und das amtsgericht bemüht …
also nciht lockerlassen
LG Mario.