Betriebskosten ans Jobcenter abtreten

Hallo!
Ich habe ein RIESEN problem!
Ich bin seit dem 01.06 2013 hartz4 empfänger , jetzt hab ich die Betriebskosten Abrechnung für den zeitraum 01 . 2012 bis 12 . 2012 erhalten , zu diesem zeitpunkt war ich kein hartz4 empfänger , trotzdem habe ich einen Brief vom Jobcenter erhalten , in dem ich aufgefordert werde die Abrechnung vor zu legen!
Muss ich den gutgeschriebenen Betrag ans Amt abtreten oder steht der mir zu , da ich ihn ja auch selber bezahlt habe?
Bitte , bitte , bitte um antwort von jemandem der mir genaueres dazu sagen kann!
Ich bin Vater von 3 kindern , deswegen ist die FRAGE , bzw. die ANTWORT sehr,sehr wichtig für mich!

Danke im vorraus.

Vorlegen musst du die abrechnung schon, aber gas guthaben musst du dir nicht anrechnen lassen, wenn du die vorauszahlungen selbst geleistet hast.

Es scheint sich für mich um eine Rückzahlung zu handeln. Und Rückzahlungen werden gewöhnlich nicht als Verdienst / Lohn vom Jobcenter gewertet. Da sich durch das zusätzliche Geld eine Veränderung deines finanziellen Spielraums ergibt, musst du es aber eigentlich angeben. Wenn man dir Geld kürzen will, was ich mir nicht vorstellen kann, dann schau mal auf eine Rechtsseite 123recht oder geh zu ner Rechtsberatungsstelle oder hol dir einen Rechtsvertretungsschein vom Amtsgericht (?) für 10 Euro und nehm dir einen Anwalt! Viel Erfolg, Genosse!

Ich möchte dir hiermit , aus tiefstem HERZEN und mit gesenktem HAUPT , meine DANKBARKEIT zum ausdruck bringen!!!
Ich hoffe SEHR das der Tag kommt an dem ich mich revangieren kann !
Deine Tips haben die SONNE wieder aufgehen lassen !!!
D A N K E ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !

Aber gerne doch, ich hab da auch schon einiges erlebt mit den Jobcentern und fühle mich dir demnach verbunden!

Hallo und einen schönen Abend. Leider kann ich Ihnen nur mitteilen, dass lt. § 22 Abs. 3 Sozialgesetzbuch Zweites Buch - SGB II -eine Minderung in Höhe der ausgezahlten Betriebskosten rechtens sind. Rückzahlungen und Guthaben, die dem Bedarf für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, mindern die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift; > (§22 Abs. 3, 1. Halbsatz)
Ich hoffe ich konnte helfen und wünsche trotzdem noch ein schönes Wochenende.

Hallo,
dazu kann ich Dir leider keine Auskunft geben, da ich es schlicht gesagt nicht genau weiß.
Es ist nur so, dass wenn Du heute Geld bekommt und es der ARGE sagst, die Dir dann die Leistung dementsprechend kürzen.
Sorry

Hallo!
Leider habe ich schlechte Nachrichten für Sie. Sie müssen die Abrechnung dem Jobcenter vorlegen und das Guthaben wird mit ihrem Bezug verrechnet.
Ob Sie den Betrag selbst bezahlt haben, interessiert das Jobcenter nicht. Jedes „Einkommen“ wird im Monat des Zuflusses angerechnet, egal wo das Geld herkommt bzw. von wann es ist.
Tut mir echt leid.
MfG