Betriebskosten ans Jobcenter zurückzahlen?

Hallo,

ich bin ALGII-Empfängerin und habe nun meine Beriebskostenabrechnung 09 erhalten: ich bekomme ca. 300 EUR zurück.
Nun hab ich 2 Fragen:

1.) Muss ich die „überschüssigen“ Betriebskosten in jedem Fall an das Jobcenter zurückzahlen?

2a) Wenn ich 2011 keine ALGII-Empfängerin mehr bin, hat das Jobcenter dann evtl. auch noch Anspruch auf meine (potentielle) Rückzahlung, die sich aus der Betriebskostenabrechnung 2010 ergibt weil sie mir ja 2010 ALGII zahlten?
2b) Wenn ja, wie wird es errechnet, wenn ich z. B. nur einen Teil des Jahres 2010 ALGII beziehe, weil ich Mitte des Jahres einen Job gefunden habe?

  1. Ja, musst du! leider!

2a) ja hat es! Allerdings ist es mir schon öfters bekannt geworden,dass in genau so einem Fall es übersehen wird da du ja nicht mehr im Leistungsbezug bist.sie aber vorsichtig da es auch sein kann dass die forderung erst ein halbes jahr bis jahr später kommt.

2b) mmh das weiss ich nicht wie die das berechnen vielleicht prozentual??.

mein tip: versuche sofort zu lernen wie du mit der regelleistung über die runden kommst…ansonsten ist die SCHULDENFALLE -> (geld ausgeben nich zurückzahlen können zinsen zinsen zinsen )gleich da.

lg revangel

Hallo,

ich bin ALGII-Empfängerin und habe nun meine
Beriebskostenabrechnung 09 erhalten: ich bekomme ca. 300 EUR
zurück.
Nun hab ich 2 Fragen:

1.) Muss ich die „überschüssigen“ Betriebskosten in jedem Fall
an das Jobcenter zurückzahlen?

2a) Wenn ich 2011 keine ALGII-Empfängerin mehr bin, hat das
Jobcenter dann evtl. auch noch Anspruch auf meine
(potentielle) Rückzahlung, die sich aus der
Betriebskostenabrechnung 2010 ergibt weil sie mir ja 2010
ALGII zahlten?
2b) Wenn ja, wie wird es errechnet, wenn ich z. B. nur einen
Teil des Jahres 2010 ALGII beziehe, weil ich Mitte des Jahres
einen Job gefunden habe?

Ja - Abrechnung muß eingereicht werden, wird dann von der nächsten Mietzahlung abgezogen.Das Geld steht der Arge/Optopnskommune zu, weil die ja auch die Nebenkostenvorauszahlung an dich/den Vermieter gezahlt hat.
Nur wenn nicht alle Personen in einer Wohnung ALG II bezogen hätten, dürfte nur anteilig zurück gefordert werden.

Wenn du nicht mehr im Bezug bist, können sie nichts mehr zurück fordern.

hallo

zu1)ja eindeutig du must die für 2009 dir erstatten betriebskosten an deine behörde weiterleiten.

zu2)fängst am 01.07.2010 an zu arbeiten und beziehsts kein alg2 mehr.

am 02.07.2010 oder 15.03.2011 kommt die abrechnung für 2010 und bekommst eine erstattung für 2010 in höhe von 300€ ist dieser betrag nicht an die behörde abzuführen.

am 02.07.2010 oder 15.03.2011 kommt die abrechnung für 2010 und du must 300€ für 2010 nachzahlen kannst du für diese 300€ die behörde nicht heranziehen.
gruss hasan