Betriebskosten bei Untervermietung

Guten Tag,

angenommen, jemand eröffnet eine Konzeptgastronomie und vermietet einen Nebenraum an Programmanbieter.
Im Grunde genommen vermindert sich durch die Untervermietung die eigene Miete - kann der Unternehmer deshalb entsprechend weniger Betriebskosten absetzen? Oder kann er die volle Miete absetzen?

Wie werden die Einnahmen durch Untervermietung verbucht, fällt Umsatzsteuer an?

Danke und freundliche Grüße,

Ny

Hi !

Im Grunde genommen vermindert sich durch die Untervermietung
die eigene Miete

betriebswirtschaftlich ist diese Betrachtung durchaus nicht ganz falsch. Steuerlich haut sie dann aber überhaupt nicht mehr hin.

Oder kann er die volle Miete absetzen?

Ja. Auf der Anderen Seite sind die Mieteinnahmen eben auch als Betriebseinnahmen zu erfassen.

Wie werden die Einnahmen durch Untervermietung verbucht, fällt
Umsatzsteuer an?

Ja. Wegen der kurzfristigen Untervermietung sind 19% zu berechnen. Es sollte allerdings im Miet-/Pachtvertrag auch nicht verboten sein, eine Untervermietung durchzuführen.

BARUL76

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Danke! o.w.T
n