Folgender Fall: Wohnungsmieter (kein sozialer Wohnungsbau) wünscht vom Hausverwalter zwecks notwendiger Prüfung einer bestimmten zweifelhaften Betriebskostenposition Kopien der Originalabrechnung und des zugrundeliegenden Vertrages gegen Kostenersatz. Verwalter verweigert dies u. bietet nur Belegeinsicht an. Mieter ist damit nicht einverstanden aus folgenden Gründen:
Mieter u. Verwalter sind zwar in derselben größeren Stadt ansässig, jedoch räumlich weit auseinander. Mieter ist alters- u. gesundheitsbedingt aktuell nicht der Lage, zum Verwalter zu fahren, u. wäre auch fachlich nicht zur Prüfung vor Ort in der Lage. Ein vom Mieter deshalb beauftragter kompetenter Angehöriger wohnt mehr als 100 km entfernt und erbat vom Verwalter Belegkopien gegen Kostenersatz, die von einer Kontaktperson beim Verwalter abgeholt werden sollen. Der Verwalter lehnte ebenfalls ab u. bot nur Belegeinsicht an.
Frage: Darf sich der Vermieter bzw. dessen Verwalter unter den dargelegten Umständen
so abweisend verhalten? Auf jeden Fall erhärtet sich dadurch der bestehende Verdacht, daß mit der
abgerechneten Kostenposition etwas nicht stimmt.