Betriebskosten BGV A3 Messung

Hallo,
in einer Betriebskostenabrechnung git es die Position Wartung Notrufsystem Aufzug.
Besteht aus einem Alarmknopf und einer Hupe.
Es handelt sich um ein Mehrfamilienhaus.
Auf Nachfrage soll es aber tatsächlich um eine BGV A3 Messung handeln, die in Rechnung gestellt wurde.
Da jedes Jahr ein nicht unerheblicher Betrag auf die Mieter umgelegt wird, würden mich die
Prüfintervallen interessieren bzw. ob jedes Jahr diese Messung erfolgen muss.

sattrip

Hallo!

Man muss ja fragen, ob eine Prüfung nach BGV A 3 überhaupt notwendig ist.http://www.dekra.de/de/aufzugspruefung-faq#0.2_1

Ein Wohnhaus ist ja kein Betrieb in dem angestellte Mitarbeiter arbeiten.
Der Aufzug selbst wird ja nach anderen Vorschriften regelmäßig (2-jährig mit 1-jähriger Zwischenprüfung) von einer „zugelassenen Überwachungsstelle“ geprüft.
Dazu gehlrt auch eine Prüfung der elektrischen Sicherheit der Elektrik des Aufzugs.

Das ist das, was auch die Berufsgenossenschaft in ihren BGV A 3 fordert.
Prüffrist wäre hier m.E. nach 2 Jahre.
BGV soll „nur“ die Alarmklingel sicherheitstechnisch und auf Funktion geprüft haben ?

MfG
duck313

Hallo Duck313
danke für die schnelle Antwort.
verstehe ich das richtig dass also jedes Jahr eine Prüfung erfolgen kann und alle 2 Jahre eine Hauptprüfung mal abgesehen von den Kosten

MfG Sattrip

Hallo!

Beim Aufzug ja. Zwischenprüfung ist eine Sichtprüfung kleineren Umfangs und demnach auch geringeren Kosten.

Nur in aller Regel wird nicht immer extra der Wartungsdienst beauftragt nach dem Motto „Ich brauche mal wieder eine Wartung“.
Man schließt einen Wartungsvertrag und die Firma kümmert sich selbst um den Zeitablauf und berechnet dafür auch jährliche gleiche Beträge (so wird’s wohl i.d.R. sein).

Bei sog. „Voll-Wartungsverträgen“ muss man aber aufpassen, da sind dann ggf. Ersatzteile und Reparaturen drin, die nicht direkt zur Wartung gehören und die dann auch der Mieter nicht zahlen muss. Das ist Sache des Hauseigentümers.

MfG
duck313