Betriebskosten für Freiberufler

Was kann man als freiberufliche Journalistin für 2003 an Betriebskosten gegen die Einnahmen rechnen, wenn man nicht U’st-pflichtig ist?

z.B.

  • Kilometergeld (und wenn ja in welchem Maße?)
  • Tankquittungen
  • Parkgebühren
  • Zeitschriften
  • Kosten für Telefon, Handy, Internet (in welchem Umfang, wenn
    auch privat genutzt?)
  • Private Haftpflichtversicherung
  • Mitgliedsbeiträge für Verbände
  • Was noch, wenn Arbeitsräume, und eigener PKW nicht vorhanden sind

Gibt es eine Pauschale für Werbungskosten, die man geltend machen kann? (Bei Angestellten sind das 1044,- €)

Lässt sich ein PC absetzten, der bereits 4 Monate vor Ausübung der Tätigkeit angeschafft wurde (aber noch im gleichen Jahr)?

Wenn ja, wie
– über mehrere Jahre?
– Muß es 2003 anfangen oder kann man es auch in Jahre 2004 verschieben?

So, jede Menge Stoff. Freue mich auf Eure erhellenden Antworten!!

Gruß Ute

Was kann man als freiberufliche Journalistin für 2003 an
Betriebskosten gegen die Einnahmen rechnen, wenn man nicht
U’st-pflichtig ist?

Hallo,

z.B.

  • Kilometergeld (und wenn ja in welchem Maße?)
  • pro betrieblich gefahrenen km 0,30 Euro…
  • Tankquittungen
  • entweder s.o. oder eben die tatsächlichen kosten…
  • Parkgebühren
  • wenn betr. veranlasst…
  • Zeitschriften
  • wird in deinem job wahrscheinlich anerkannt…
  • Kosten für Telefon, Handy, Internet (in welchem Umfang, wenn
    auch privat genutzt?)
  • Schätzung und ggfs. ermittlung über einen zeitraum von 3 monaten als grundlage der schätzung…
  • Private Haftpflichtversicherung
  • nicht als BA aber als sonderausgaben bei der Einkommensteuer
  • Mitgliedsbeiträge für Verbände
  • berufsverbände ja…
  • Was noch, wenn Arbeitsräume, und eigener PKW nicht vorhanden
    sind
  • wenn nicht vorhanden, dann auch kein abzug -

Gibt es eine Pauschale für Werbungskosten, die man geltend
machen kann? (Bei Angestellten sind das 1044,- €)

  • bei journalisten 30% der einnahmen max. 2.455,00 Euros - dann aber keine sonstigen Betriebsausgaben zum ansatz möglich…

Lässt sich ein PC absetzten, der bereits 4 Monate vor Ausübung
der Tätigkeit angeschafft wurde (aber noch im gleichen Jahr)?

Wenn ja, wie

3 jahre mit den fortgeführten anschaffungskosten - d.h. erste 4 monate fliegen raus…

– über mehrere Jahre?
– Muß es 2003 anfangen oder kann man es auch in Jahre 2004
verschieben?

  • nein - abschreibung muss vorgenommen werden, auch wenn nicht genutzt wird o.ä.

So, jede Menge Stoff. Freue mich auf Eure erhellenden
Antworten!!

Gruß Ute

gruß inder

Angesichts der Menge deiner Fragen würde ich dir doch dringend raten, einen Steuerberater zu konsultieren. Das kann man in so einem Forum gar nicht alles leisten.

Wenn du Vorkenntnisse hast bzw. halbwegs geschickt bist, dann recht dir ja eine erste Beratung aus, in der Folge machst du deine EÜ-Rechnung und Steuererklärung dann selbst.

LG
Beate

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Danke für Eure Tips!!

Steuerberater lohnt nicht, da die Einnahmen so gering sind, daß wohl sowieso keine Steuer anfällt. Merke schon, daß das mit der Steuer ne komplizierte Sache ist, bin aber immerhin ein wenig schlauer geworden.

Gruß Ute

Was kann man als freiberufliche Journalistin für 2003 an
Betriebskosten gegen die Einnahmen rechnen, wenn man nicht
U’st-pflichtig ist?

z.B.

  • Kilometergeld (und wenn ja in welchem Maße?)
  • Tankquittungen
  • Parkgebühren
  • Zeitschriften
  • Kosten für Telefon, Handy, Internet (in welchem Umfang, wenn
    auch privat genutzt?)
  • Private Haftpflichtversicherung
  • Mitgliedsbeiträge für Verbände
  • Was noch, wenn Arbeitsräume, und eigener PKW nicht vorhanden
    sind

wurde dir bei den Reisekosten schon die Pauschale für Verpflegungsmehraufwand angeboten?
Pro Tag der Abwesenheit von Wohnung und/oder Arbeitsplatz (das müßte gesondert geprüft werden) kannst du bei Abwesenheit von:
8 - 14 Stunden € 6,00
14- 24 Stunden € 12,00
24 Stunden € 24,00
ansetzen.
Ich frag mich ebenfalls, wenn du Handy und Computer benutzt, woher hast du denn den Strom, um das aufzuladen, ksotet der denn gar nichts? und muss frau als Journalistin nicht auch ab und zu mal den Brief (real, nicht elektronisch) abschicken und fällt dafür Porto an? und was ist eigentlich mit den Fotos für die Presseausweise?,…

Gibt es eine Pauschale für Werbungskosten, die man geltend
machen kann? (Bei Angestellten sind das 1044,- €)

Lässt sich ein PC absetzten, der bereits 4 Monate vor Ausübung
der Tätigkeit angeschafft wurde (aber noch im gleichen Jahr)?

Wenn ja, wie
– über mehrere Jahre?
– Muß es 2003 anfangen oder kann man es auch in Jahre 2004
verschieben?

So, jede Menge Stoff. Freue mich auf Eure erhellenden
Antworten!!

Gruß Ute