Mal angenommen, ein Wohnhaus verfügt über 15 Wohnungen und 2 Ladengeschäfte. Ist der Vermieter dann verpflichtet, die auf die Ladengeschäfte anteiligen Betriebskosten vorab
abzuziehen, obwohl sämtliche Einheiten nach m² abgerechnet werden ?
Ausgenommen wurden die hier die Grundsteuer, die in der Abrechnung für die Läden und
Wohnungen separat aufgeschlüsselt wurden.
Hallo,
es gibt heute hervorragende Abrechnungsprogramme, wo durchaus die Kosten von Wohnfläche und Gewerbefläche getrennt berechnet werden können, auch wenn dies in nur einer Darstellung erfolgt.
Probleme kann es aber dann geben, wenn die Beleuchtung der Gewerbefläche über den Allgeneinzähler geht, wenn die Hausmeisterkosten auf Wohnfläche umgelegt werden ( wobei hier immer auch das Gewerbe zu beachten ist, ein Arzt hat sicher mehr Publikum als ein Massagestudio).
Grüsse Günter
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