Betriebskosten für hauseigene Garage

Hallo!

Muss ein Mieter Betriebskosten in Form von Stromkosten für eine im Haus integrierte Parkgarage zahlen, wenn er - im Gegensatz zu anderen Mietern im Haus - dort weder einen Parkplatz besitzt noch Zugang zu der Parkanlage hat? Es sei hier unterstellt, dass diese Kosten einzeln aufschlüsselbar und feststellbar sind.

papillonfou

Hallo papillonfou,

der Mieter muss nur die Kosten tragen, die er verursacht hat. Ob diese Kosten hier aufschlüsselbar sind oder nicht, spielt eigentlich keine Rolle, da er nicht Mieter einer Tiefgarage ist, fällt er da komplett raus.

Der Vermieter kann ja ohne weiteres die Kosten auf die Betroffenen umrechnen, indem er eben Gesamtmieter - Nicht-Tiefgaragenmieter = Tiefgaragenmieter an seinen Fingern abzählt.

Gruß!

Horst