Betriebskosten für nicht vermietbaren Gebäudeteil

Wir haben 2009 ein Mehrfamilienhaus ersteigert. 3 Wohnungen sind vermietet. Vor ca. 30 Jahren lebten auch Personen im Dachgeschoss und in einem Anbau auf dem Hof. Diese Gebäudeteile haben aber weder Strom , Wasser, Heizung, Türen - könne also nicht vermietet werden. Des Weiteren befand sich vor Jahren eine Backstube im Objekt, die ebenfalls nicht nutzbar ist. Eine Sanierung ist von uns derzeit auch nicht angedacht. Müssen wir uns diese Gebäudeteile als Leerstand anrechnen und Betriebskosten, wie Grundsteuer und Versicherungen, für diese Teile selbst übernehmen?

Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten.
Susi

Hallo Schlummi 02,
ihr müsst euch keine BK für nicht vermietbare Gebäudeteie berechnen. Diese Flächen haben in den Wohn-Gewerbeflächen auch nichts zu suchen.Die Aufteilung der Gesamtkosten erfogt nur auf Wohnungen und Gewerbe lt. BGB, d.h. vermietbar, beheizbar…usw. könnt ihr nachlesen, wann kann ich eine Wohnung als Wohnung bezeichnnen.
LG Lionel

Wenn diese Räume nicht vermietbar sind, so sind auch dafür keine Beriebskosten zu zahlen. es sei denn, dass sie seinerzeit bei der Grundsteuerbemessung einbezogen wurden. Gruss Grimm

Wenn diese Teile nicht vermietbar sind und zudem auch nicht beheizt oder sonstiges werden, könnt ihr die Teile von der Verbrauchsliste streichen lassen und somit fallen auch keine Nebenkosten mehr an.