Gebühren für Kabelanschluss / Betriebskosten
Wie seht Ihr den folgenden Sachverhalt:
Der Mieter A wohnt seit mehreren Jahren bei Vermieter B.
Der Mieter A schaut seit Einzug TV über eine Sat-Schüssel, die auch so vom Vermieter B gestattet wurde. Jetzt hat der Vermieter B entschieden, in allen Wohnungen seines Miethauses Kabelanschlüsse legen zu lassen. Also auch in der Wohnung von Mieter A.
Mieter A hat sich erst einen neuen teuren Sat-Receiver gekauft und möchte den Kabelanschluss nicht nutzen.
Kann der Vermieter B den Mieter A dazu zwingen:
- die Sat-Schüssel zu entfernen
- die Kabelgebühren (auch bei Nicht-Nutzung) über die Betriebskosten zu zahlen
Sicherlich wäre es interessant, was dazu im Mietvertrag steht. Man sollte wohl davon ausgehen, dass über Kabel-TV wenig steht, da es ja ein älterer Mietvertrag sein muss und der Kabelanschluss ja jetzt erst ganz neu gelegt wurde.
Vielen Dank für Eure Einschätzung.