Betriebskosten / Gebäudeversicherung / Umlagefähig

Guten Abend,
ist es nach BetriebskostenV. gestattet die Gebäudeversicherung auf die Mieter umzulegen, wenn ich Bsp. auch in diesem Mehrfamilienhaus wohne.
Natürlich entsprechend der quadratmeterzahl.
Eine Verweis bzw. Info habe ich nicht gefunden.
Danke für Eure Hinweise.

ANTWORT:

Jeder Mieter, auch der Eigentümer als Bewohner des Hauses, bezahlt anteilig nach Wohnfläche auch die Gebäudeversicherung, sowie alle anderen anfallenden Nebenkosten des Hauses!

MfG Schattenfürst

Klares ja…lt. §2Abs. 13 BetrKV
„13.
die Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung,
hierzu gehören namentlich die Kosten der Versicherung des Gebäudes gegen Feuer-, Sturm-, Wasser- sowie sonstige Elementarschäden, der Glasversicherung, der Haftpflichtversicherung für das Gebäude, den Öltank und den Aufzug;“