Betriebskosten-Guthaben/neuer Vermieter

Guten Morgen,

Sachverhalt ist folgender: Die Wohnung von Mieter A wurde mitsamt der gesamten Wohnanlage von einer großen deutschen Hausverwaltung an einen „privaten“ neuen Besitzer verkauft.

Aus dem Jahr 2005 ging nun die Betriebs- und Heizkostenabrechung von der ursprünglichen Hausverwaltung (dem ehemaligen Besitzer) mit einem Guthaben für Mieter A ein (vor über drei Wochen). Da die Miete ja nun an den neuen Hausbesitzer zu zahlen ist, bat die alte Hausverwaltung um Mitteilung der Bankverbindung zum Zweck der Überweisung des Guthabens an den Mieter. Dies erfolgte umgehend per Fax.

Nun sind mehr als drei Wochen verstrichen und kein Geldeingang zu verzeichnen.

Mieter A würde nun der alten Hausverwaltung eine Frist bis 10.12.06 setzen unter Mitteilung, den offenen Betrag ansonsten von der Miete (die ja aber an den neuen Besitzer gezahlt wird) abzuziehen. Eine andere Handhabe bleibt ihm ja nicht.

Wie sieht das mietrechtlich aus? Sollte Mieter A den neuen Besitzer von dieser Fristsetzung in Kenntnis setzen? Was für andere Möglichkeiten hätte Mieter A sonst, an sein Geld zu kommen?

Danke für Tips –
Demenzia

Hallo Demenzia,

das wäre ja fast so, als zahlte man beim Metzger nicht, weil der Bäcker die Sonntagsbrötchen nicht geliefert hätte. Warum sollte es den alten Vermieter beeindrucken, wenn der Mieter sich Ärger mit dem neuen Vermieter einhandeln will?

Die einzige Möglichkeit ist die, dass man sich an den alten Vermieter hält. Da läuft das jetzt, wie bei allen offenen Schuldverhältnissen. Der Höflichkeit wegen sollte man zuerst noch mal eine Frist setzen.

Gruß!

Horst

sehe ich so nicht…
Hi -

das wäre ja fast so, als zahlte man beim Metzger nicht, weil
der Bäcker die Sonntagsbrötchen nicht geliefert hätte.

wenn ich ein Unternehmen kaufe, dann kaufe ich auch die Verbindlichkeiten… so wird mit gesundem Menschenverstand ein SChuh draus.

Warum
sollte es den alten Vermieter beeindrucken, wenn der Mieter
sich Ärger mit dem neuen Vermieter einhandeln will?

Es handelt sich um ein Guthaben des Mieters, dass sich die Eigentumsverhältnisse geändert haben, muss den Mieter m.E. nicht wirklich interessieren. Der Mieter zahlt an jemanden Miete… und wenn ein Guthaben besteht, so zieht man nach einer gewissen Frist den BEtrag von den Mietzahlungen ab. normal, meine ich - der Mieter ist keine Kreditanstalt für Immobilien-Haie…

Die einzige Möglichkeit ist die, dass man sich an den alten
Vermieter hält. Da läuft das jetzt, wie bei allen offenen
Schuldverhältnissen.

kannst du das irgendwie belegen? Ich kann das so nämlich nicht ganz glauben.

Der Höflichkeit wegen sollte man zuerst
noch mal eine Frist setzen.

naja, wie höflich diesen Leuten begegnet wird, überlassen wir denjenigen, die die Vermieter kennen… :wink:

Grüße
Demenzia

Hallo nochmal,

da der alte Vermieter eine Abrechnung geschickt hat, ist wohl anzunehmen, dass es sich um die Zeit vor dem Eigentumsübergang handelt.

kannst du das irgendwie belegen? Ich kann das so nämlich nicht
ganz glauben.

Und da hat der BGH eine klare Entscheidug getroffen:
BGH Urt. v. 03.12.2003 – VIII ZR 168/03

Gruß!

Horst

1 „Gefällt mir“

ok…
Hi -

Und da hat der BGH eine klare Entscheidug getroffen:
BGH Urt. v. 03.12.2003 – VIII ZR 168/03

Habe mir nun das Urteil rausgesucht und zu Gemüte geführt… alles klar. Ist nur die Frage, was ich tun kann, wenn die Frist von weiteren 14 Tagen verstrichen ist…

Gruß und DAnke
Demenzia