Betriebskosten höher als Einnahmen-Rückerstattung?

Guten Tag,

Mein Vater ist Inhaber einer Arztpraxis. Im Jahr 2009 ist er schwer erkrankt, sodass er im Jahr 2010 nicht arbeiten konnte. Die steuerlichen Vorauszahlungen wurden nach Antrag ausgesetzt. Für einige Monate wurde ein Vertretungsarzt eingestellt, der zwar Einkünfte erzielte, welche aber weit hinter den betrieblichen Ausgaben lagen. (Personal, Praxismiete etc.) Können wir mit einer Rückerstattung der betrieblichen Ausgaben rechnen, obwohl kein zu versteuernder Gewinn vorliegt und demzufolge auch keine Einkommenssteuer gezahlt wird?

Im Voraus dankend

Luber

Guten Tag,

das FA erstattet keine Betriebsausgaben, wird aber den Verlust der erwirtschaftet wurde als Verlußtvortrag bzw. -rücktrag berücksichtigen.

Hallo,

die Einkünfte aus der selbststänidgen Tätigkeit sind durch die vielen Ausgaben negativ und werden mit anderen Einkünften verrechnet (Arbeitslohn Ehefrau ?; Vermietung; Kpital etc.). Evtl. tatsächlich geleistete Vorauszahlungen für 2009 und 2010 werden im Rahmen der Jahresveranlagung zurückgezahlt. Sollten der Gesamtbetrag der Einkünfte in 2009 bzw. 2010 negativ sein, dann wäre ein Verlustrücktrag z.B. nach 2008 denkbar (> Steuererstattung 2008).
Bitte denken Sie auch an evtl. Kranken- Unfall oder Berufsunfähigkeitsverischeurngen bzw. die sog. Praxisausfallversicherung. Evtl. Zahlungen sind u.U. Betriebseinnahmen. Bitte sprechen Sie mit dem Steuerberater ihres Vaters darüber.

Eine Rückerstattung von Ausgaben gibt es generell nicht. Bei der STeuererklärung können negative Betriebsergebnisse (nicht AUSGABEN) gegen andere positive steuerpflichtige Einkünfte verrechnet werden. Gibt es diese anderen Einkünfte nicht, kann ein Verlustvortrag für die nächsten Jahren beantragt werden und dann mit positiven Einkünften verrechnet werden.

Hallo Luber001,
normalerweise nicht, Du kannst die Kosten aber als Verlustvortrag buchen und bei einem Gewinn, dann verechnen.
Gruß Claus

Hallo
Also normalerweise ist das ja so das wenn keine Einkommensteuer gezahlt wird mann eigentlich auch nix rausbekommt bekommt .Da kann glaub ich ein Steuerberater gute dienste leisten die sind leider immer gleich so teuer.
tut mir leid nicht weiterhelfen zu können.
LG Mausi

meine standard-antwort: die steuererklaerung durch einen steuerberater machen lassen. dann wird alles geregelt.
klar.
der verlust kann soweit ich weiss sogar auf die weitere jahren verschoben werden. da wird dies aber ein steuerberater alles erklaeren

Hallo,

Ich rate ihnen ,alles einem Steuerberater zu übergeben.
Der kennt die ganzen Gesetze,weiß was er alles absetzen kann sogar noch für 1-2 Jahre zurück.
Der Vertretungsarzt wird warscheinlich unter Sonderausgaben abgesetzt werden müssen
Personal,Praxiskosten usw. unter den normalen Unkosten.
Es müssen auch Angaben gemacht werden, ob ihr Vater für den Krankenzeitraum eine private Versicherungszahlung oder Krankengeld bekommen hat und vieles mehr.
Die Unkosten für den Steuerberater können Sie ja wieder steuerlich absetzen.

Gruß
monika61

Hallo,

der negative Gesamtbetrag der Einkünfte kann in das Vorjahr zurückgetragen werden, so dass es hier zu einer Erstattung kommt.

Mit freundlichen Grüßen

Hallo Luber,
einfache Regel, wer keine Einkommensteuer-Vorauszahlung leistet, der kann auch keine Steuern zurück bekommen.
Gruß

diese Frage sollte Ihr Steuerberater doch am besten wissen. Ich gehe davon aus, daß bei der St.Erkl. ein Verlustvortrag beantragt wird. bei künftigen Gewinnen kann dann der Verlust verrechnet werden.

tut mir leid, daß meine Antwort so lange gedauert hat
mfg. maluzo