Guten Tag,
Mein Vater ist Inhaber einer Arztpraxis. Im Jahr 2009 ist er schwer erkrankt, sodass er im Jahr 2010 nicht arbeiten konnte. Die steuerlichen Vorauszahlungen wurden nach Antrag ausgesetzt. Für einige Monate wurde ein Vertretungsarzt eingestellt, der zwar Einkünfte erzielte, welche aber weit hinter den betrieblichen Ausgaben lagen. (Personal, Praxismiete etc.) Können wir mit einer Rückerstattung der betrieblichen Ausgaben rechnen, obwohl kein zu versteuernder Gewinn vorliegt und demzufolge auch keine Einkommenssteuer gezahlt wird?
Im Voraus dankend
Luber