Betriebskosten im Mietvertrag

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe für eine Doppelhaushälfte einen Mietvertag vorgelegt bekommen, der auch eine Auflistung der Betriebskosten enthält. Diese Auflistung ist aber nicht objektgebunden, sondern eine Standardauflistung für Mehrfamilienhäuser. Darin sind z.B. enthalten: Gartenpflege bzw. Hauswart. Diese Punkte treffen für mich jedoch nicht zu. Auf meine Frage, dass diese Punkte dann ja zu streichen wären, wurde mir geantwortet, dass das nicht geht, falls der Vermieter ja doch mal einen Hauswart oder jemanden für die Gartenpflege einstellen möchte. Muss ich das so akzeptieren??? Für mich wären die Betriebskosten dann nach oben hin unüberschaubar und jederzeit leicht durch den Vermieter zu erhöhen.
Vielen Dank im Voraus!

Hallo,
da der Hauswart und die Gartenpflege umlagefähige Kosten sind, kannst du nichts dagegen tun. Wer macht jetzt die Gartenpflege und die Hausmeisterarbeiten? Wenn dies durch die Mieter selbst erledigt wird, brauchst du nichts zu befürchten. Wenn ihr, als Mieter diese Arbeiten nicht mehr macht, besteht dann allerdings ein Grund diese Arbeiten an einen Dritten zu übergeben .
MfG Lionel1243

Hallo,

sehe ich genauso, blieben die Positionen offen, wären die Kosten nicht kalkulierbar, also einseitige Benachteiligung. Also streichen lassen oder nicht unterschreiben…