Betriebskosten im Mietvertrag nicht gesondert ange

Neue Fassung, hoffentlich diesmal FAQ-konform:

Hallo, stellt Euch vor, Sie hätten als Vermieter den folgends beschriebenen Problem. Im Mietvertrag sind Betriebs- und Nebenkosten explizit nicht vereinbart. Dementsprechend weigert sich der Mieter für diesen kosten überhaupt etwas zu bezahlen. Die Rede ist von Konsumative, aber auch Steuer- und Versicherungsbeiträge, die normallerweise auf die Mieter umgeleitet werden.

Zwei Fragen:

  1. Ist es zulässig den Vertrag in einigen Punkten nachträglich ändern? Wenn der Mieter mit seiner Behauptung recht haben sollte, könnte man versuchen die aktuell vereinbarte Miete nachträglich zu teilen (NICHT ERHÖHEN)und zwar in Kaltmiete-Anteil und Betriebskosten. Das wird dem Vermieter ermöglichen in Zukunft die Kaltmiete zu erhöhen, so dass die (so wie so) steigende Nebenkosten nicht die ganze Mieterhöhung auffressen.
  2. Kann es korrekt sein, dass auch wenn die Nebenkosten nicht explizit im Mietvertrag auf Monatsbasis vereinbart sind, trotzden eine Jahresabrechnung gemacht werden kann?
    Grüße + Danke

Betriebs- und Nebenkosten sind grundsätzlich mit der Miete abgegolten. Der Vermieter hat aber das Recht derartige Kosten mietvertraglich auf den Mieter abzuwälzen. Hat er dies nicht, ist es in der Miete enthalten.
Zu 1: Verträge kann man ändern. Allerdings nicht einseitig. Beide Parteien müssen der Änderung zustimmen. Auch die nachträgliche Aufsplittung ist eine Änderung.
Zu 2. Klar kann man Jahresabrechnungen machen. Aber sie ändert nichts an der „Nichtübertragung“ der NK an den Mieter. Als reine Information kann sie durchaus nützlich sein, zB. als Teil einer Mieterhöhung (im gesetzlichen Rahmen) über eine Vergleichsmiete (kalt) hinaus.

vnA

Hallo,

neben dem was VnA bereits schrob, gäbe es noch diese Möglichkeit:
http://dejure.org/gesetze/BGB/119.html
Das ginge aber sicherlich nur, wenn der Vertrag in der nähesten Vergangenheit abgeschlossen wurde.
Es würde dann gerichtlich geklärt werden on ein Irrtum vorlag und ob die vertraglichen Anpassungen durchgeführt werden können.

Gruß
M.