Wenn eine Hausverwaltung in einem Mietvertrag zwischen Eigentümer und Mieter einige Betriebskostenpositionen nicht konkret auflistet, wer haftet dann für deren Bezahlung?
a) Eigentümer?
b) Hausverwalter?
c) Mieter?
Wäre die Antwort zu 1) genauso deutlich, wenn die im Mietvertrag nicht aufgelisteten Betriebskostenpositionen pauschal als „Sonstige Betriebskosten“ bezeichnet wären?
> die erste frage: um welche position
> handelt es sich, die nicht aufgeführt ist???
die Frage ist allgemein gestellt und soll zunächst auch allgemein beantwortet werden. Wenn die Art der Betriebskostenposition hier tatsächlich eine Rolle spielen sollte, dann bitte ich um Benennung eines Verweises, welche Betriebskostenpositionen positiv behandelt würden und welche negativ. Und natürlich bitte ich hier um einen Verweis darauf, wo dies nachzulesen wäre.
… und bitte antworten Sie nur zwischen 15 und 16 Uhr entweder jeweils an ungeraden oder geraden Tagen, aber auch nur mit vorheriger Ankündigung, ob Sie an ungeraden oder geraden Tagen antworten.
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