Betriebskosten: Kabelgebühren ohne Versorgung?

Hallo,

in der Wohnung in der wir derzeit leben haben wir vor kurzem unsere erste Nebenkostenabrechnung bekommen. Darin enthalten mehr als 10 Euro Kabelgebühr pro Monat. Dabei werden wir überhaupt nicht mit Kabelfernsehen versorgt.

Hier ein paar Einzelheiten. Im Mietvertrag sind unter den Betriebskosten auch Kabelgebühren aufgeführt („Kosten des Betriebes einer Gemeinschaftsantenne / Kabelgebühren (falls vorhanden)“ auf unsere damalige mündliche Nachfrage bei der Vertragsunterzeichnung hieß es wenn sie Kabel wollen müssen sie sich sehr wahrscheinlich anmelden, ein Hausvertrag existiert vermutlich nicht.

Beim Einzug hatten wir den Kabelanschluss in der Wohnung getestet, er war Tod. Wir sind also davon ausgegangen das wir kein Kabel haben, was uns auch nicht gestört hat, da wir keinen Fernseher haben.

Mit der Betriebskostenabrechnung wurde uns nun Kabel in Rechnung gestellt. Wir haben daraufhin bei unserer Vermieter mitgeteilt das wir gar keine Kabelbelieferung erhalten. Dieser besteht jedoch darauf das wir die Gebühren zahlen müssen, schließlich gibt es ja eine Kabelbuchse bei uns in der Wohnung, wenn diese nicht funktioniert hätten wir uns halt beschweren müssen.

Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Vielen Dank

Du wirst die Kabelgebühr wohl zahlen müssen, weil…

…Wenn z. B. eine Gemeinschafts-SAT-Anlage vorhanden wäre, müsstest Du auch für deren Betriebs-/Wartungskosten aufkommen - auch, wenn Du selbst keinen Receiver hast, weil Du nur Videos/DVDs guckst…oder

…Wenn ein Fahrstuhl im Haus vorhanden ist, muss auch der Mieter im EG dessen Betriebskosten mit tragen, obwohl er - von der Logik her - den Fahrstuhl üblicherweise gar nicht benutzt…außerdem

…hast Du den Vertrag und dessen Bedingungen gekannt UND unterschrieben…warum hast Du den Punkt nicht streichen lassen??? Oder dich beim Kabelbetreiber angemeldet (genauso wie z. B. beim Telefon-/Internetprovider - Dein Vermieter stellt dir ja auch nur die Telefonsteckdose und nicht den ganzen PC mitsamt Providervertrag)…

Hey,

erstmal danke für die schnelle antwort.

Oder dich beim Kabelbetreiber angemeldet (genauso
wie z. B. beim Telefon-/Internetprovider - Dein Vermieter
stellt dir ja auch nur die Telefonsteckdose und nicht den
ganzen PC mitsamt Providervertrag)…

Mit der argumentation könnte der Vermieter auch Gleich noch 10 Euro für das Vorhandensein von Steckdosen und weitere 10 Euro für die Vorhandene Telefonbuchse verlangen.

Wenn der Kabelanschluss funktunieren würde ist die Thematik meiner Meinung nach eine Andere. Dann wäre die Frage ob ich aus diesem Aussteigen kann relevant und auch die von dir genannten Beispiele (Fahrstuhl, Gemeinschaftsantenne, etc.) zutreffend.

Für den Kabelempfang ist keinen gesonderten Receiver nötig und ich verlange auch keinen Fernseher von meinem Vermieter, dass PC Beispiel hinkt also etwas.

Ich finde es nur eine Frechheit das ich aus dem vorhandensein einer nicht-funktionierenden Kabelbuchse auf einen Haus-Rahmenvertrag mit einem Kabelanbieter schließen soll. Der normalfall ist hier doch wohl das ein solcher Rahmenvertrag nicht vorliegt und ich mich wie beim Strom, Telefon, usw. persönlich anmelden muss - so war das zumindest in den Wohnungen in denen ich bisher gelebt habe

Sofern in diesem Mietshaus diese Kabelanschlüsse in den einzelnen Wohnungen verlegt wurden, was ja wohl der Fall ist - sonst hättest Du ja keine…, muss auch ein Rahmenvertrag Seitens z. B. der Eigentümergemeinschaft/Hausverwaltung/etc. abgeschlossen worde sein - vielleicht ist Dieser ja auch „verloren“ gegangen und/oder nicht mehr auffindbar.
Jedenfalls müssen die Eigentümer an die Kabelgesellschaft entsprechend je Wohnung, in welcher ein (und/oder mehrere) Anschluss verlegt wird/wurde eine entsprechende Gebühr zahlen, die unter „Sonstiges“ bzw. „Kosten für einen Breitbandantennenanschluss“ gem. 2. BVO (Berechnungsverordnung) an Mieter umgelegt werden kann.

Der Mieter hingegen hat die Möglichkeit vor bzw. bei Vertragsabschluss diesen Punkt aus dem Vertrag streichen zu lassen, wenn er mit dem Vermieter/Eigentümer klärt, dass er diesen Anschluss nicht nutzt/nicht nutzen will UND der Vermieter dies wiederum mit dem Kabelanbieter klärt, damit dieser den betreffenden Anschluss entsprechend sperrt (manuell oder wie auch immer).

Der Vergleich mit dem Telefon/Internetanschluss hinkt in sofern nicht - nur, dass die Telekom dem Eigentümer keine expliziten Bereitstellungskosten für eine Anschlussdose berechnet - dies ist in den Grundgebühren enthalten.

Warum eigentlich sprichst Du nicht mit Deinem Vermieter bzw. der zuständigen Verwaltung darüber und führst so die Klärung des Umstandes herbei??? Irgendjemand muss ja schließlich irgendwann einmal diese Kabelgeschichte abgeschlossen haben - und DEN gilt es zu finden - das allerdings kann ich von hier aus nicht…

Hallo, ich dachte, ich hatte hier geantwortet?
Ihr müsst euch die Rechnung zeigen lassen. Ohne Leistung keine Bezahlung…oder ihr nutzt die zur Verfügung gestellte Leistung nur nicht?
Dann hat der Vermieter richtig abgerechnet, steht bestimmt auch im MV?
LG Lionel
Hallo,

in der Wohnung in der wir derzeit leben haben wir vor kurzem
unsere erste Nebenkostenabrechnung bekommen. Darin enthalten
mehr als 10 Euro Kabelgebühr pro Monat. Dabei werden wir
überhaupt nicht mit Kabelfernsehen versorgt.

Hier ein paar Einzelheiten. Im Mietvertrag sind unter den
Betriebskosten auch Kabelgebühren aufgeführt („Kosten des
Betriebes einer Gemeinschaftsantenne / Kabelgebühren (falls
vorhanden)“ auf unsere damalige mündliche Nachfrage bei der
Vertragsunterzeichnung hieß es wenn sie Kabel wollen müssen
sie sich sehr wahrscheinlich anmelden, ein Hausvertrag
existiert vermutlich nicht.

Beim Einzug hatten wir den Kabelanschluss in der Wohnung
getestet, er war Tod. Wir sind also davon ausgegangen das wir
kein Kabel haben, was uns auch nicht gestört hat, da wir
keinen Fernseher haben.

Mit der Betriebskostenabrechnung wurde uns nun Kabel in
Rechnung gestellt. Wir haben daraufhin bei unserer Vermieter
mitgeteilt das wir gar keine Kabelbelieferung erhalten. Dieser
besteht jedoch darauf das wir die Gebühren zahlen müssen,
schließlich gibt es ja eine Kabelbuchse bei uns in der
Wohnung, wenn diese nicht funktioniert hätten wir uns halt
beschweren müssen.

Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Vielen Dank

Ein Widerspruch ist in Ihrer Beschreibung: Wenn kein Hausvertrag besteht, der Vermieter also nicht die Kabelgebühren für das ganze Haus vorlegt, kann er also auch keine Kosten weitergeben. Da er aber sagt, es gibt keinen Hausvertrag, erhält er keine Rechnung und kann auch keine Kosten weitergeben.
Dann bestehen also Einzelverträge der Mieter, die dann auch die Rechnung vom Anbieter erhalten. Lassen Sie sich von Ihrem Vermieter die Rechnung von ihm bezahlte Rechnung zeigen. Ich bezweifle, dass kein Kabelempfang gegeben ist, der muß separat beim Anbieter gekündigt werden. Der müßte dann separat diesen anschluß stilllegen. Gruss Grimm

Hallo,

Ihre Problematik ist mir leider nicht bekannt, schon eher Mietnomaden… :wink:

viele Grüße

in der Wohnung in der wir derzeit leben haben wir vor kurzem
unsere erste Nebenkostenabrechnung bekommen. Darin enthalten
mehr als 10 Euro Kabelgebühr pro Monat. Dabei werden wir
überhaupt nicht mit Kabelfernsehen versorgt.

Hier ein paar Einzelheiten. Im Mietvertrag sind unter den
Betriebskosten auch Kabelgebühren aufgeführt („Kosten des
Betriebes einer Gemeinschaftsantenne / Kabelgebühren (falls
vorhanden)“ auf unsere damalige mündliche Nachfrage bei der
Vertragsunterzeichnung hieß es wenn sie Kabel wollen müssen
sie sich sehr wahrscheinlich anmelden, ein Hausvertrag
existiert vermutlich nicht.

Beim Einzug hatten wir den Kabelanschluss in der Wohnung
getestet, er war Tod. Wir sind also davon ausgegangen das wir
kein Kabel haben, was uns auch nicht gestört hat, da wir
keinen Fernseher haben.

Mit der Betriebskostenabrechnung wurde uns nun Kabel in
Rechnung gestellt. Wir haben daraufhin bei unserer Vermieter
mitgeteilt das wir gar keine Kabelbelieferung erhalten. Dieser
besteht jedoch darauf das wir die Gebühren zahlen müssen,
schließlich gibt es ja eine Kabelbuchse bei uns in der
Wohnung, wenn diese nicht funktioniert hätten wir uns halt
beschweren müssen.

Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Vielen Dank

Hallo,

schwer zu sagen, wer wann was mündlich bestätigt hat…
Grundsätzlich gilt das, was im Vertrag steht. Wenn dort Kabelgebühren stehen, die umgelegt werden, hat der Mieter diese auch dann zu zahlen, wenn er den Anschluß nicht nutzt.
Ob der Anschluß überhaupt vorhanden ist, wäre dann genau zu prüfen. Ob das Haus überhaupt mit Kabel versorgt wird, muss der Vermieter per Rechnung des Anbieters belegen können.

Guten Tag,
nun mal die Auflösung dieses Rätsels !

Verlangt der Vermieter Kabelgebühren, so hat der Kabelanschluß zu funktionieren !!!

Notfalls vor Gericht ziehen, denn Du zahlst immerhin dafür !