Betriebskosten Kirchenwohnung

Liebe Experten,
eine Kirchgemeinde besizt verschiedene Immobilien. Für alle, also von der Kirche über Wohnhäuser bis hin zum Toilettenhäuschen auf dem Friedhof wird pauschal die Gebäudeversicherung entrichtet. Dieser Pauschalbetrag ist wohl unabhängig von der Anzahl und dem Wert der einzelnen Immobilien. Er ändert sich auch nicht, wenn eine Immobilie z. B. verkauft wird. Nach welchem Schlüssel könnte die Umlegung der entsprechenden Betriebskosten auf die Mietwohnung erfolgen???

Dankbar für Tipps.
Boris

Liebe Experten,
eine Kirchgemeinde besizt verschiedene Immobilien. Für alle,
also von der Kirche über Wohnhäuser bis hin zum
Toilettenhäuschen auf dem Friedhof wird pauschal die
Gebäudeversicherung entrichtet. Dieser Pauschalbetrag ist wohl
unabhängig von der Anzahl und dem Wert der einzelnen
Immobilien. Er ändert sich auch nicht, wenn eine Immobilie z.
B. verkauft wird. Nach welchem Schlüssel könnte die Umlegung
der entsprechenden Betriebskosten auf die Mietwohnung
erfolgen???

Dankbar für Tipps.

Hallo Boris,

die Gebäudeversicherung ist nach Wohnfläche umzulegen. Sind die einzelnen Immobilien jedoch getrennt im Grundbuch eingetragen so ist auch die Gebäudeversicherung getrennt. Dann muss der Versicherungsbetrag je Wohnung berechnet werden. Auf jeden Fall sind jedoch geringere Kosten vorhanden, wenn einzelne Gebäude verkauft werden. Mich erstaunt in der Praxis immer wieder wie Kirchen mit den weltlichen Gesetzen und auch mit Mietern umgehen.

Gruss Günter

Ist nicht so einfach
wie Du das denkst. Es gibt einen Pauschalvertrag zu einem traumhaft (niedrigen) Pauschalpreis. Ohne Nennung der einzelnen Gebäude und Versicherungssummen. Und bei schon eingetretenen Schadenfällen wird tatsächlich ganz korrekt geleistet.

Hallo Boris,

die Gebäudeversicherung ist nach Wohnfläche umzulegen.

Ja, aber welche WOHNFLÄCHE hat die Kirche? Welche die Friedhofskapelle? Welche der Glockenturm? Da wohnt niemand drin. Und eine gewerbliche Nutzung ist es auch nicht. Zumindest liegt keine Gewerbegenehmigung vor. Dann könnte man anteilig berechnen.

Sind
die einzelnen Immobilien jedoch getrennt im Grundbuch
eingetragen

Ja

so ist auch die Gebäudeversicherung getrennt.

Nein

Dann
muss der Versicherungsbetrag je Wohnung berechnet werden. Auf
jeden Fall sind jedoch geringere Kosten vorhanden, wenn
einzelne Gebäude verkauft werden. Mich erstaunt in der Praxis
immer wieder wie Kirchen mit den weltlichen Gesetzen und auch
mit Mietern umgehen.

Eigentlich positiv. Den bisher wurden die Mieter daran nicht beteiligt.

Gruss Günter

Gruß
Boris