Betriebskosten/Miete

Hallo,
ist es rechtens, daß der Eigentümer eines Mehrfamilienhauses (4 Parteien)die folgenden Posten anteilig auf die Miete umlegt ?

* Versicherung Gebäude
* Versicherung Haftpflicht
* Versicherung Öltank
* Grundsteuer

Vielen Dank
Sylvia

Hallo Sylvia,

ja leider.

Wer ist mit mir für ein Verbot der Nettokaltmiete? Stellt Euch vor, Ihr geht einkaufen und an der Kasse wird noch der Preis für Öltankversicherung draufgeschlagen!

viele grüße
ralph

Soweit in Mietvertrag die Übernahme von Betriebskosten im Sinne von § 27 der Zweiten Berechnungsverordnung vereinbart ist: Ja. Die dort aufgeführten Kosten können dann ohne weiteres abgerechnet werden.