Hallo!
Vor kurzem entstand eine Betriebskostennachzahlung vom Vermieter vom 1.9.04 bis 31.08.05 in Höhe von angeblichen 458 €.
In dieser Zeit bestand jedoch ein Wasserschaden in der Wohnung des mieters( der bis heute anhält), sodass erhöhter Heizbedarf entstanden ist.
Ist es rechtens, wegen des Wasserschadens die Heizkostennachzahlung zu mindern?
Silent