Betriebskosten - Nachzahlung bei Wasserschaden ?

Hallo!

Vor kurzem entstand eine Betriebskostennachzahlung vom Vermieter vom 1.9.04 bis 31.08.05 in Höhe von angeblichen 458 €.
In dieser Zeit bestand jedoch ein Wasserschaden in der Wohnung des mieters( der bis heute anhält), sodass erhöhter Heizbedarf entstanden ist.
Ist es rechtens, wegen des Wasserschadens die Heizkostennachzahlung zu mindern?

Silent

Hallo Silent,

dass man erhöhte Wasserkosten nach einem Rohrbruch nicht so hinnehmen muss ist klar. Aber dass man erhöhte Heizkosten hat…

Heisst das, da muss jemand die Heizung aufdrehen, damit die Bude trocken wird? Erscheint mir eine etwas merkwürdige Massnahme.

Erklär mal genauer den Zusammenhang.

Gruß!

Horst

Hallo!

durch des Wasserschadens entstand Feuchtigkeit in der Wand. Oftmals, bei starkem Regen wurde sogar ein Teil des Teppichs nass. Somit musste mehr geheizt werden.
Habe ich Chancen damit dies als Einspruch geltend zu machen?

MFG

Hallo Silent,

das klingt ja nach einem sehr deftigen Mangel! Da dürfte sogar eine Mietminderung drin sein.
So wie geschildert, halte ich eine Beteiligung des Vermieters an den Heizkosten für gerechtfertigt. Da könnte man sich an den früheren Abrechnungen orientieren.

Vor allen Dingen aber sollte sich der Vermieter um den Schaden kümmern. Es kann ja nicht sein, dass bei jedem Regen die Bude unter Wasser steht!

Hier dürfte es sich lohnen, die Sache mal einem Fachmann vorzutragen, mit dem man den Fall in allen Einzelheiten besprechen kann. Neben Heizkostenersatz und Mietminderung sind hier vielleicht auch noch Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

Gruß!

Horst