Betriebskosten Nachzahlung Obergrenze

Hallo,

ich hatte mal gehört, dass es eine Obergrenze für Nachzahlungen bei der Betriebskostenabrechnung gibt. Ist das wahr? Wenn ja wie hoch? Gibt es Ausnahmen?

Vielen Dank,

Hannes

Hallo,

ich hatte mal gehört, dass es eine Obergrenze für
Nachzahlungen bei der Betriebskostenabrechnung gibt. Ist das
wahr? Wenn ja wie hoch? Gibt es Ausnahmen?

Hallo,

eine Obergrenze für Nachzahlungen gibt es nicht. Bis vor wenigen Monaten wurde zwar die Auffassung vertreten, dass ein Mieter überhöhte Abrechnung dann nicht zahlen müssen, wenn der Vermieter zu geringe Vorauszahlungen verlangt habe. Hier hat der BGH VIII ZR 195/03 nunmehr entscheidne, dass die Höhe der Vorauszahlungen nicht dazu führen, auch wenn sie deutlich die tatsächlichen Kosten unterschreiten, dass der Mieter von einer Nachforderung - teilweise - befreit wird.

Persönliche Anmerkung:
Man muss hier einfach auch die Sicht des BGH aus nunmehr einigen Urteilen einfach mal so sehen, dass der BGH durchaus den Bürger für mündig hält und auch für soweit erfahren, dass er sich auskennt in den Preisen und selbst abschätzen kann, ob entsprechende Vorauszahlungen reichen. Dabei scheint der BGH durchaus auch auf das Übliche Vorgehen des Bürgers bei anderen Rechtsgeschäften abzustellen. Wer ein Auto kauft will wissen, wie schnell es fährt und wieviel Sprit es braucht, notfalls muss der Verkäufer nachweisen, dass das so ist. Zumindest wird der Mieter aber nachfragen, welche Kosten in welcher Höhe entstehen. Weshalb soll man dann nicht vom mündigen Bürger bei einer wesentlich lebenswichtigeren Entscheidung ( Wohnung ) als bei einem Autokauf erwarten, dass er mit derselben Sorgfalt Nachfrage hält ?

Grüsse Günter

Hallo Günter,

und Danke für Deine Antwort!

Persönliche Anmerkung:
Man muss hier einfach auch die Sicht des BGH aus nunmehr
einigen Urteilen einfach mal so sehen, dass der BGH durchaus
den Bürger für mündig hält und auch für soweit erfahren, dass
er sich auskennt in den Preisen und selbst abschätzen kann, ob
entsprechende Vorauszahlungen reichen.

Das kann ich durchaus nachvollziehen. Andersherum ist es dem Vermieter ja auch kaum zuzumuten den indiviuellen Verbrauch der Mieter im voraus richtig einschätzen zu können.
Die Frage ist nur, ob ein Normalbürger die Nebenkosten (besonders Heizkosten) einschätzen kann? Wie gut ist die Isolierung wirklich? Wie effizient arbeitet die Heizung? Ich kann das nicht einschätzen.
Aktuelles Beispiel: Ich hab mir eine leerstehende Wohnung angeschaut (100qm) und kenne durch Zufall einen ehemaligen Mieter. Der Vermieter sagt, man soll mit ca. 100€ Nebenkosten rechnen, der letzte Mieter sagt, mit weniger als 200€ kommt man nicht aus.
Würde ich den letzten Mieter nicht kennen, würde ich dem Vermieter glauben und eine saftige Nachzahlung bekommen. Ist das fair?

Irgendwie brauchen beide Seiten eine gewisse Sicherheit. Ansonsten kann der Vermieter die wahren Kosten seiner Wohnung ja immer verschleiern.

Viele Grüße,
Hannes

P.S.: Ich habe die Wohnung nicht genommen und auch sonst keine Probleme mit meiner Nebenkostenabrechnung. Die Frage ist wirklich nur rein interessehalber.

Hallo Günter,

und Danke für Deine Antwort!

Persönliche Anmerkung:
Man muss hier einfach auch die Sicht des BGH aus nunmehr
einigen Urteilen einfach mal so sehen, dass der BGH durchaus
den Bürger für mündig hält und auch für soweit erfahren, dass
er sich auskennt in den Preisen und selbst abschätzen kann, ob
entsprechende Vorauszahlungen reichen.

Das kann ich durchaus nachvollziehen. Andersherum ist es dem
Vermieter ja auch kaum zuzumuten den indiviuellen Verbrauch
der Mieter im voraus richtig einschätzen zu können.
Die Frage ist nur, ob ein Normalbürger die Nebenkosten
(besonders Heizkosten) einschätzen kann? Wie gut ist die
Isolierung wirklich? Wie effizient arbeitet die Heizung? Ich
kann das nicht einschätzen.
Aktuelles Beispiel: Ich hab mir eine leerstehende Wohnung
angeschaut (100qm) und kenne durch Zufall einen ehemaligen
Mieter. Der Vermieter sagt, man soll mit ca. 100€
Nebenkosten rechnen, der letzte Mieter sagt, mit weniger als
200€ kommt man nicht aus.
Würde ich den letzten Mieter nicht kennen, würde ich dem
Vermieter glauben und eine saftige Nachzahlung bekommen. Ist
das fair?

Irgendwie brauchen beide Seiten eine gewisse Sicherheit.
Ansonsten kann der Vermieter die wahren Kosten seiner Wohnung
ja immer verschleiern.

Hallo,

die Angaben des Mieters sind realitätsnahe. Die des Vermieters nicht. Für das Urteil habe ich - so wie ich den Hintergrund sehe - durchaus Verständnis, auch wenn mir völlig klar ist, dass diese Entscheidung des BGH zumindest für einen Zeitraum von einem bis zwei Jahren dem Vermieter einen Mietvertrag sichert, der unglaublich günstig vorkommt. Die Erfahrung zeigt aber auch, dass solche VM sogar in Großstädten in Folge der Zeit kaum Mieter finden, die ohne Klagen aus der Wohnung gehen.

Grüsse Günter