Betriebskosten Nachzahlung rechtmäßig?

Hallo,

Ich habe eine Abrechnung über Betriebskosten meiner ehemaligen Wohnung erhalten, und soll einiges nachzahlen. Ich bin allerdings schon am 30.06.2009 ausgezogen, als Zeitraum der Betriebskostenabrechnung ist angegeben „vom 01.02.2009 bis 31.01.2010“. Es ist also schon eine ganze Weile her. Außerdem sind dort unter anderem Positionen aufgelistet wie Haftpflichtversicherung, Gebäudeversicherung, Grundsteuer, Deichbeitrag und Gewässerhaftpflicht, und meiner Ansicht nach sind das doch Kosten, die fest sind und sich nicht so schnell erhöhen… oder nicht? Ich möchte den Betrag jetzt nicht ohne Weiteres bezahlen, weil es mir doch ziemlich merkwürdig vorkommt. Bitte um Rat!

Danke, Kabo61

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