Betriebskosten Nachzahlung rechtmäßig?

Hallo!

Ich habe heute eine Abrechnung über Betriebskosten meiner ehemaligen Wohnung erhalten, und soll einiges nachzahlen. Ich bin allerdings schon am 30.06.2009 ausgezogen, als Zeitraum der Betriebskostenabrechnung ist angegeben „vom 01.02.2009 bis 31.01.2010“. Es ist also schon eine ganze Weile her. Außerdem sind dort unter anderem Positionen aufgelistet wie Haftpflichtversicherung, Gebäudeversicherung, Grundsteuer, Deichbeitrag und Gewässerhaftpflicht, und meiner Ansicht nach sind das doch Kosten, die fest sind und sich nicht so schnell erhöhen… oder nicht? Ich möchte den Betrag jetzt nicht ohne Weiteres bezahlen, weil es mir doch ziemlich merkwürdig vorkommt. Bitte um Rat!

Danke, Kabo61

Welchen Zeitraum erfasste denn die vorhergehende Abrechnung?

01.02.2008 bis 31.01.2009?

Welchen Zeitraum erfasste denn die vorhergehende Abrechnung?

01.02.2008 bis 31.01.2009?

Ja, das ist richtig. Die aufgelisteten Positionen sind die gleichen, nur hab ich mir das damals nicht so genau angesehen. Der Betrag war auch etwas geringer als bei der aktuellen Nachzahlung. Was auch wieder unlogisch ist, da die aktuelle Abrechnung ja nur für weniger als ein halbes Jahr gelten dürfte (bin zum 30.06.2009 ausgezogen), und daher geringer sein müsste…

Normalerweise müssen alle Umlagen im Mietvertrag vereinbart sein. Wurde keine Vereinbarung getroffen, geht man davon aus, dass der Vermieter die Kosten selbst tragen muß!

Bei der Bemessung von Deichbeiträgen, deren Belastungswirkung für die Abgabenschuldner objektiv betrachtet sehr geringfügig ist, kann die Anknüpfung an die festgeschriebenen Einheitswerte der deichgeschützten Grundstücke eine Entscheidung des Landesgesetzgebers sein, die unter Beachtung des Gleichheitssatzes weiterhin gerechtfertigt ist ( im Anschluss an BFH, Urteil vom 2. Februar 2005-II R 36/03 - BFHG 209, 138 zur Grundsteuer).

Mit freundlichen Grüßen
Schattenfürst

Hallo,

ohne nähere Angaben ist leider eine Beatwortung schwierig…