es betrifft die Betriebskosten.
In meinem Mietvertrag sind alle gängigen Betriebskosten mit kleinen Buchstaben versehen, dahinter ist dann ein Feld wo man einen Betrag angeben kann. Allerdings wurden keine Betriebskosten gestrichen, angekreuzt oder beziffert. Mein Vermieter hat lediglich einen handschriftlichen Vermerk gemacht, das Versicherung, Müll, Schornsteinfeger und Wasser nach Verbrauch gezahlt werden müssen.
Das wurde auch so gemacht.
Jetzt hat ein Maklerbüro die Verwaltung übernommen und hat alle gängigen Betriebskosten augestellt, die wir jetzt zahlen sollen.
Ist das so in ordnung, oder brauch ich die nicht tragen?
was genau die Buchstaben bedeuten sollen, kann ich nicht nachvollziehen, ich vermute mal, dass es sich hierbei um Kürzel handeln, die in einer Legende komplett ausgeschrieben ausgewiesen sind.
Steht bei den Betriebskosten nichts, also keine Geldbeträge, sondern nur, dass Versicherungen, Müll, Wasser etc. nach Verbrauch gerechnet wird, wobei, wie er die Versicherung nach Verbrauch umlegen will, ist mir ein Rätsel.
Ich würde mal sagen, dass, wenn du diese Positionen bezahlt hast und dort auch ein geldbetrag im MV versehen ist, die anderen nicht tragen musst, denn man muss die genauen Betriebskosten, die anfallen und auf den Mieter umwälzbar sind, angeben bzw. benennen.
Ich würde erstmal sagen, dass du die anderen nicht tragen musst.
Eine Einigung, anfallende BK auf die Mieter umzulegen, die vorher nicht angegeben und gezahlt wurden, geht nur in beiderseitigem Einvernehmen, also bedarf deiner Zustimmung.
Erst einmal vielen Dank für die Antwort.
Die Buchstaben sind unwichtig. Dies ist dient nur zur Aufzählung.
Aber ansonsen steht zu keiner dieser Positionen irgendwas geschrieben. Lediglich als Handvermerk die genannten Positionen.
Mein Vermieter hat sonst alles immer durch 3 Wohneinheiten geteilt. Bis auf Wasser, das wurde natürlich nach Verbrauch anhand von Wasserzähler berechnet.
Antwort: Jeder Hausbesitzer darf eine Hausverwaltung damit beauftragen, die jährlich anfallenden Betriebskosten aufzulisten und dementsprechend an die Mieter weiter zu geben.
Gehe auf die Webseite: www.mein-mietrecht.de, dort kann man sich über Betriebs-und Nebenkosten schlau machen!
Hi
es gibt eine Nebenkostenverordnung, wo der Gesetzgeber mehrer Punkte festgelegt hatte die ein Vermieter von seinen Mietern als Betriebskosten verlangen kann. Schu bitte im Internet nach bei google oder so… Download Nebenkostenverordnung. Dann hast du alles was du brauchst…
Gruß Peter
Das es diese Betriebskosten gibt, ist mir durchaus bekannt. Mein Anliegen ist, ob ich die auch tragen muss wenn da nichts im Mietvertrag von angegeben ist.
Wie bereits erwähnt, hat mein Vermieter nur Wasser, Schornsteinfeger und Müll sowie Versicherung angegeben. Diese wurde auch mit der Jahresabrechnung 2009 angegeben. Jetzt allerdings stehen da noch weitere Nebenkosten wie Grundsteuer, Allgemeinstrom etc…diese Kosten sind so nie berechnet worden und nicht im Mietvertrag beziffert. Daher die Frage ob ich die jetzt tragen muss oder nicht`?
Es gilt das im Vertrag vereinbarte. Ist nichts vereinbart oder ist die Klausel nicht rechtens, sind keine Nebenkosten vereinbart. Es wird im Zweifel immer für den Mieter entschieden. Der neue Vermieter tritt immer, mit allen Pflichten und Rechten, in den vorhandenen Vertrag. Der Mietvertrag kann nicht ohne Ihre Zustimmung geändert werden. Im Zweifel wenden Sie sich an einen örtlichen Mieterverein, oder einen Anwalt. Sollten Sie erwägen einen Anwalt zu konsultieren und Sie keine Rechtschutzversicherung haben, die solche Kosten von Mietstreitigkeiten übernimmt, schildern Sie die Lage trotzdem dem Anwalt, aber Fragen vorab nach den Kosten. In nicht seltenen Fällen, hat der Vermieter die Kosten des Anwalts, des Mieters zu tragen. Also keine Scheu. Viel Erfolg
Sie zahlen alle gängigen Betriebskosten, die mit Ziffern oder Buchstaben gekennzeichnet sind, nach den Bestimmungen des Umlageschlüssels im Mietvertrag. die Übrigen von Ihnen angesprochen Kosten, die gemessen werden können, zahlen Sie nach dem tatsächlich gemessenen Verbrauch; zahlen müssen Sie alles, was gemäß Mietvertrag vereinbart ist!
Hallo
es sind alle Betriebskosten im Mietvertrag aufgeführt, wenn nicht alle Kostenarten in der Vergangenheit abgerechnet wurden „Glück gehabt“. Die handschriftlichen Ergänzungen vom Vermieter hätte eigentlich nicht sein dürfen. Aber die Umstellung des neuen Verwalters ist „leider“ korrekt. Die Vermieter hat es sich leicht gemacht, wenn er Kreuze setzt, schränkt er die Abrechnung ein. Tut er das nicht, kann er auch nach Jahren noch Kosten, die noch nie angefallen waren, umlegen.
Gerne prüfen wir Ihre Unterlagen auf Richtigkeit und erstellen eine Liste mit möglichen Fehlern in Ihrer Mietnebenkosten Abrechnung.
Wir führen selbst keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes durch.
Bei rechtlichen Problemen übergeben wir Ihre Fälle dem mit uns kooperierenden Rechtsanwalt wenn Sie dies wünschen setzten Sie sich bitte mit uns in Verbindung
mehr unter www.info-nebenkosten.de