Betriebskosten (Sach- u.Haftpflicht)

Hallo Forum,

angenommen ein Grundstücksbesitzer und Hauseigentümer, hat zwei fremdvermietete Wohnhäuser auf einem Grundstück.
Die einzelnen Gebäude bzw. Versicherungsgrundstücke/-objekte sind einzeln versichert, anhand der Beitragsrechung ist ersichtlich welche Kosten für welches Haus anfallen.

Ist es bei der Betriebskostenabr. nun rechtens die Vers.beiträge der beiden Häuser zu addieren und nach qm auf die einelnen Mietparteien umzulegen? Basis für die Abr. ist die Gesamt-qm-zahl beider Häuser.

Danke für alle helfenden Antworten.

SF.

Solche Versicherungsprämien gehen nach der Jahresmiete.
Da beide Häuser auf dem gleichen Gundstück stehen wird die Versicherung wohl nur eine Rechnung schicken für die Haftpflicht und fürs Haus zwei Rechnungen.

Die Schadenversicherungen für die Häuser Brand und Sturm nach dem Einheitswert gerechnete Prämien.

Wenn er die Kosten trennen kann muss er das tun.
also m2 / Haus

Jakob

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Hallo Sandro,

ja, dies ist erlaubt. Es ist sogar erlaubt, wenn der Vermieter ( meist sind es Baugenossenschaften ) mehrere Immobilien zusammenfasst.

Gruss Günter

angenommen ein Grundstücksbesitzer und Hauseigentümer, hat
zwei fremdvermietete Wohnhäuser auf einem Grundstück.
Die einzelnen Gebäude bzw. Versicherungsgrundstücke/-objekte
sind einzeln versichert, anhand der Beitragsrechung ist
ersichtlich welche Kosten für welches Haus anfallen.

Ist es bei der Betriebskostenabr. nun rechtens die
Vers.beiträge der beiden Häuser zu addieren und nach qm auf
die einelnen Mietparteien umzulegen? Basis für die Abr. ist
die Gesamt-qm-zahl beider Häuser.

Danke für alle helfenden Antworten.

SF.

Es gibt Fälle, in denen Wirtschaftseinheiten abgerechnet werden dürfen.
Generell kann man das aber nicht. Gleichartigkeit wäre wohl nötig.

Dann gibts eine Versicherung komplett für alle Wohnungen als Wirtschaftseinheit.

Jakob

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Es gibt Fälle, in denen Wirtschaftseinheiten abgerechnet
werden dürfen.
Generell kann man das aber nicht. Gleichartigkeit wäre wohl
nötig.

Dann gibts eine Versicherung komplett für alle Wohnungen als
Wirtschaftseinheit.

Jakob

Es ist grundsätzlich so, dass ein Vermieter nebeneinander oder in derselben Strasse befindliche Wohneinheiten gemeinsam abrechnen darf. Engere Vorschriften sind für Wasser/Abwasserversorgungen und Stromkosten vorhanden. Und ausgehend davon, dass alles Mietwohnungen sind, das Baujahr gleich ist, können auch Grundsteuern und Versicherung pauschal umgelegt werden. Grundlage ist natürlich, dass der qm-Preis umgerechnet bei den Wohnungen nicht differieren darf.

Aus der Praxis sind mir nur Versicherungen - auch bei der Zusammenfassung mehrere Wohneinheiten - jeweils getrennt für jedes Gebäude bekannt. Dasselbe auch bei der Grundsteuer. Und soweit ich nebenbei noch Wohnungseigentümer in diversen WEGs vertrete und berate sind mir von dort auch keine anderen Erkenntnisse zugeflossen.

Gruss Günter

Hallo Sandro,

ja, dies ist erlaubt. Es ist sogar erlaubt, wenn der Vermieter
( meist sind es Baugenossenschaften ) mehrere Immobilien
zusammenfasst.

Gruss Günter

angenommen ein Grundstücksbesitzer und Hauseigentümer, hat
zwei fremdvermietete Wohnhäuser auf einem Grundstück.
Die einzelnen Gebäude bzw. Versicherungsgrundstücke/-objekte
sind einzeln versichert, anhand der Beitragsrechung ist
ersichtlich welche Kosten für welches Haus anfallen.

Ist es bei der Betriebskostenabr. nun rechtens die
Vers.beiträge der beiden Häuser zu addieren und nach qm auf
die einelnen Mietparteien umzulegen? Basis für die Abr. ist
die Gesamt-qm-zahl beider Häuser.

Danke für alle helfenden Antworten.

SF.

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Es ist grundsätzlich so, dass ein Vermieter nebeneinander oder
in derselben Strasse befindliche Wohneinheiten gemeinsam
abrechnen darf. Engere Vorschriften sind für
Wasser/Abwasserversorgungen und Stromkosten vorhanden. Und
ausgehend davon, dass alles Mietwohnungen sind, das Baujahr
gleich ist, können auch Grundsteuern und Versicherung pauschal
umgelegt werden. Grundlage ist natürlich, dass der qm-Preis
umgerechnet bei den Wohnungen nicht differieren darf.

Aus der Praxis sind mir nur Versicherungen - auch bei der
Zusammenfassung mehrere Wohneinheiten - jeweils getrennt für
jedes Gebäude bekannt. Dasselbe auch bei der Grundsteuer.

Hallo Günter,

in dem angesprochenen Fall ist es auch so, dass die Versicherungen getrennt für jedes Gebäude abgeschlossen und belegt sind.
Für den einzelnen Mieter ist es alleridngs wichtig zu wissen, ob es rechtens ist, dass auch die Versicherungsprämie des „anderen“ Gebäudes mit in „seine“ NK-Abr. einfließen darf, aufgeteilt nach qm.
Falls ich die Beiträge richtig verstanden habe, ist das so in Ordnung.

Danke euch allen.
Sandro