Hallo,
ich habe meiner Betriebskostenabrechnung 2008 wiedersprochen, weil ich diese für offensichtlich falsch hielt. Ich sollte 1070,77 nachzahlen. Für die 2009er Abrechnung ergab sich eine Rückerstattung von 387,76, die 2011 dan einfach nochmal in eine Nachzahlung von 243,04 korrigirt wurde.Für 2010 wurde ein Guthaben von 517,13 errechnet.
Auf meinen begründeten Wiederspruch reagierte mein Vermieter 2012, in dem er die Forderung von 796,68 Über die Creditreform eintreiben lassen will. Ich habe der Creditreform all meine Wiedersprüche und bedenken bezüglich von Fristen mitgeteilt. Nach drei Monaten meldete sich ein Abteilungsleiter der Creditreform, dass der Gläubiger an seiner vollen Forderung festhält und sie die Forderung weiter verfolgen werden. Meine Mitmieterin die Ebenfals im Mietvertrag steht, wurde nur einmal angeschrieben und dann nicht mehr.
Ist die Forderung meines Vermieters rechtens? Oder hat er Fristen nicht einghalten? Kann er einfach so einenhalb Jahre später eine Rückerstattung gegen eine Nachzahlung umwandeln? (Diese habe ich erst von der Kreditreform erfahren)
Darf mein Vermieter die Creditreform einschalten?
Warum soll ich alleine Haften?
Was kann ich tun?