Letztes Jahr musste ich aufgrund von Trennung mit meiner kleinen Tochter relativ schnell aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen.
Gefunden habe ich so schnell nur eine Wohnung die über dem Satz vom jobcenter liegt.die Differenz der Miete zahle ich jetzt selbst.die Umzugs Notwendigkeit wurde vom job center anerkannt jedoch wie gesagt nur der normale regelsatz getragen.meine frage nun ob das Job center trotz der zu teuren Wohnung für die betriebskosten+heizung Nachzahlung voll oder evtl teilweise aufkommt oder muessen die dann gar nichts übernehmen.
Vielen lieben dank
Hallo,
das ist im Einzelfall sicher besser mit dem/der zuständigen Sachbearbeiterin zu klären.
Sorry, da kann ich nicht we.iter helfen.
Gruß C
Hallo ramry,
also wenn ich Dich richtig verstehe, dann wohnst Du bereits in der neuen Wohnung und es geht nur um die BKA und Heizung?
Wenn das der Fall ist, dann muss das jobcenter die vollen Kosten übernehmen, denn wenn eine Wohnung als Mietwohnung akzeptiert wurde, dann mit allen Konsequenzen! Ich kenne das Problem, daß das jobcenter versucht z.B. nur die anteiligen Heizkosten für die pro Person zulässige Höchstgrenze an Wohnfläche zu übernehmen. Das dürfen sie aber nicht. Wenn Deine Wohnung größer ist, dann müssen sie die Heizkosten für die gesamte Wohnfläche übernehmen. Ich denke, so verhält es sich auch, wenn die Wohnung angemessen groß, aber etwas zu teuer ist. Auch diese Situation kenne ich, und es gab keine Probleme. Allerdings ist das schon etwas länger her.
Ich hoffe, ich konnte Dir helfen. Wenn Du noch Fragen hast, schreib einfach.
LG
sunshine