Betriebskosten: Umlage Niederschlagswassergebühr

Sehr geehrte Damen und Herrn,
wie sieht das mit der neu geschaffenen „Niederschlagswassergebühr“ aus, darf dieselbe vom Vermieter auf die Mieter umgelegt werden und, wenn ja, nach welchem Schlüssel? Bezahlt bei beispielsweise drei Mietparteien jede ein Drittel der Gebühr oder werden die Kosten gemäß dem Prozent- Anteil der jeweiligen Mieter- Wohnfläche verteilt?
Mit freundlichen Grüßen
Michael Duesberg

Hallo,

sieht das mit der neu geschaffenen
„Niederschlagswassergebühr“ aus, darf dieselbe vom Vermieter
auf die Mieter umgelegt werden und, wenn ja, nach welchem
Schlüssel? Bezahlt bei beispielsweise drei Mietparteien jede
ein Drittel der Gebühr oder werden die Kosten gemäß dem
Prozent- Anteil der jeweiligen Mieter- Wohnfläche verteilt?
Mit freundlichen Grüßen
Michael Duesberg

wenn der Vermieter laut Mietverträge jederzeit „neue“ Betriebskosten umlegen darf, dann kann die Niederschlagsgebühr nach Fläche umgelegt werden… LG Berlin, Urteil vom 18. März 2003, Az: 64 S 3/03 Grundeigentum 2003, 1159

Manche rechnen auch pro Mietpartei…also bei 3 Parteien jede 1/3…

Gruß von Sid