Nehmen wir an, es fand vor 3 Monaten ein Eigentümerwechsel statt und der neue Eigentümer möchte nun kräftig erhöhen - was wäre dann unter folgenden Vorraussetzungen zulässig?
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Laut Mietvertrag würde der Miete eine Betriebskostenvorauszahlung leisten. Auf Anforderung einer Abrechnung an alten Vermieters würde dieser dem Mieter aber eine feste Betriebskostenhöhe bescheinigen. Was von beiden gilt?
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Wenn trotzdem weiterhin Vorauszahlungen gelten würden, dürfte der neue Eigentümer dann einfach so, ohne dass der Miter je eine Abrechnung gesehen hätte, die Kosten verdreifachen?
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Nehmen wir an, im Mietvertrag wären vor Vertragsschluss die Abschnitte über Mieterhöhungen durch gestrichen worden. Wäre das rechtlich bindend oder dürfte trotzdem noch erhöht werden?
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Angenommen, hinzu käme, dass der alte Vermieter die Wohnungsgröße geschätzt hat und die Wohnung mit 14,5qm² zu klein im Mietvertrag angegeben hätte. Dem Mieter würde dies das allerdings auch erst seit dem Eigentümerwechsel wissen. Dürfte nun der neue Eigentümer nachvermessen lassen und die Miete aufgrund der 14,5qm² erhöhen?
Vielen Dank schon mal im vorraus für eure Antworten!