Hallo zusammen,
ich hätt da mal ne Frage und hoffe dass mir jemand weiterhelfen kann:
Habe im Mai 2005 eine ETW gekauft. Soweit so gut, heute bekam ich einen BRief von der Hausverwalterin, die mich drauf aufmerksam machte, dass es mir wohl entgangen wäre die Hausverwaltertätigkeit zu bezahlen und ich soll 270 Euro für die letzten 8 Monate 2005 und das ganze Jahr 2006 zahlen. Was mich aber verwundert hatte ist, dass ich den Betrag auf das WEG Konto zahlen sollte. Hätte dieser Betrag aber nicht in den Jahresabrechnungen 2005 + 2006 schon enthalten sein müssen? Denn wenn die Hausverwalterin den Betrag doch vom WEG Konto entnommen hat,müsste ich doch diese „Lücke“ über meine Abrechnung nachgezahlt haben?!?!
Zweites „Problem“ ist, dass es bei uns in der WEG einen Waschraum gibt. Dieser verursacht natürlich auch kosten. Als ich die Wohnung gekauft habe, bestand in diesem Raum für mich NICHT die Möglichkeit eine Waschmaschine anzuschließen. Ich hätte aber ein neues Rohr ableiten lassen können und dann auch dort eine Waschmaschine aufstellen können. Ich habe mich jedoch dagegen entschieden und mir die Kosten für den Anschluss gespart und die Waschmaschine nun im Bad stehen. Können die Kosten (Strom / Wasser) für den von mir defintiv nicht genutzten Waschraum trotzdem auf mich umgelegt werden??? Wasseruhren oder Stromzähler wurden dort nicht angebracht.
Bin für jede Antwort / Tipps dankbar
Gruß
Stefan
Hallo zusammen,
ich hätt da mal ne Frage und hoffe dass mir jemand
weiterhelfen kann:
Habe im Mai 2005 eine ETW gekauft. Soweit so gut, heute bekam
ich einen BRief von der Hausverwalterin, die mich drauf
aufmerksam machte, dass es mir wohl entgangen wäre die
Hausverwaltertätigkeit zu bezahlen und ich soll 270 Euro für
die letzten 8 Monate 2005 und das ganze Jahr 2006 zahlen. Was
mich aber verwundert hatte ist, dass ich den Betrag auf das
WEG Konto zahlen sollte. Hätte dieser Betrag aber nicht in den
Jahresabrechnungen 2005 + 2006 schon enthalten sein müssen?
Denn wenn die Hausverwalterin den Betrag doch vom WEG Konto
entnommen hat,müsste ich doch diese „Lücke“ über meine
Abrechnung nachgezahlt haben?!?!
Zugegeben, das der Verwalterkosten außerhalb des Wohngelds abgerechnet werden, habe ich noch nie gehört - ist allerdings denkbar, dass dieses die Eigentümergemeinschaft so irgendwann mal beschlossen hat. Dann muss man in den Jahresabrechnungen prüfen, ob diese Position hier nicht auch schon aufgetaucht sind.
Zweites „Problem“ ist, dass es bei uns in der WEG einen
Waschraum gibt. Dieser verursacht natürlich auch kosten. Als
ich die Wohnung gekauft habe, bestand in diesem Raum für mich
NICHT die Möglichkeit eine Waschmaschine anzuschließen. Ich
hätte aber ein neues Rohr ableiten lassen können und dann auch
dort eine Waschmaschine aufstellen können.
Es bestand DOCH die Möglichkeit eine eigene WM anzuschließen! Die mit dem Anschließen verbundenen Kosten können beim Miteigentümer bleiben, wenn nichts Gegenteiliges in der Teilungserklärung steht, bzw. es keinen anderslautenden Beschluss gibt.
Ich habe mich
jedoch dagegen entschieden und mir die Kosten für den
Anschluss gespart und die Waschmaschine nun im Bad stehen.
Können die Kosten (Strom / Wasser) für den von mir defintiv
nicht genutzten Waschraum trotzdem auf mich umgelegt werden???
Wasseruhren oder Stromzähler wurden dort nicht angebracht.
Wenn der Keller Gemeinschaftseigentum ist, mußt du auch dafür mitbezahlen, unabhängig von der Nutzung.
Wird der Wasserverbrauch denn ansonsten verbrauchsabhängig abgerechnet?
Gruß n.
Wenn der Keller Gemeinschaftseigentum ist, mußt du auch dafür
mitbezahlen, unabhängig von der Nutzung.
Wird der Wasserverbrauch denn ansonsten verbrauchsabhängig
abgerechnet?
Gruß n.
Hallo,
der Wasserverbrauch wird sonst verbrauchsabhängig abgerechnet. Macht das einen Unterschied für den Raum als Gemeinschafteigentum?
Gruß
Stefan