Hallo Zusammen,
ich möchte in diesem Jahr den Wasserverbrauch (trinkwasser, nicht für die Heizanlage…)erstmalig verbrauchsabhängig in den Betriebskosten geltend machen. Die Mieter haben eine geeichte Wasseruhr eingebaut bekommen.
Zur Abrechnung der Energieversorgers haben wir auch die einzelnen Zählerstände aufgenommen.
Wasserverbrauch laut den Uhren 420 m3.
Abrechnung vom Energieversorger: 430 m3
Die Differenz von 10 m3 würde ich nun nach dem bisherigen Verteilungsschlüssel (Personen +Zimmer) als Allgemeinwasser ausweisen.
Meine Frage zu den Kosten von Wasser: Bei Wasser sind die Kosten unterteilt in Verbrauchsentgelt (m3 *Bezugspreis)
zusätzlich gibt es jedoch auch einen „Grundpreis Wasser“ in Höhe von 184,08 Euro.
Beispiel: 430*1,74 = 748,20 Euro (Verbrauch)
184,08 Euro (Grundpreis)
(zuzgl. Steuern)
Wie errechne ich nun den ermittelten Verbrauch? Rechne ich den Grundpreis durch die Wohneinheiten oder den Bruttobeitrag auf 1m3 und anschliessend auf den jeweiliegen Verbrauch, also auch den Grundpreis verbrauchsabhängig (wer viel Wasser verwendet, bezahlt auch einen hohen Anteil an der Grundgebühr)?
Vielen dank für Ihre Tipps und Hinweise.
Viele Grüße
hagen05