Betriebskosten: wie wird die Grundgebühr verrechne

Hallo Zusammen,
ich möchte in diesem Jahr den Wasserverbrauch (trinkwasser, nicht für die Heizanlage…)erstmalig verbrauchsabhängig in den Betriebskosten geltend machen. Die Mieter haben eine geeichte Wasseruhr eingebaut bekommen.

Zur Abrechnung der Energieversorgers haben wir auch die einzelnen Zählerstände aufgenommen.

Wasserverbrauch laut den Uhren 420 m3.

Abrechnung vom Energieversorger: 430 m3

Die Differenz von 10 m3 würde ich nun nach dem bisherigen Verteilungsschlüssel (Personen +Zimmer) als Allgemeinwasser ausweisen.

Meine Frage zu den Kosten von Wasser: Bei Wasser sind die Kosten unterteilt in Verbrauchsentgelt (m3 *Bezugspreis)

zusätzlich gibt es jedoch auch einen „Grundpreis Wasser“ in Höhe von 184,08 Euro.

Beispiel: 430*1,74 = 748,20 Euro (Verbrauch)

184,08 Euro (Grundpreis)

(zuzgl. Steuern)

Wie errechne ich nun den ermittelten Verbrauch? Rechne ich den Grundpreis durch die Wohneinheiten oder den Bruttobeitrag auf 1m3 und anschliessend auf den jeweiliegen Verbrauch, also auch den Grundpreis verbrauchsabhängig (wer viel Wasser verwendet, bezahlt auch einen hohen Anteil an der Grundgebühr)?

Vielen dank für Ihre Tipps und Hinweise.

Viele Grüße

hagen05

Grundsätzlich wird so abgerechnet wie im vertrag geregelt und darin nicht anderslautendes steht, nach gesetz, also im verhältniss zur wfl. Und alles was zählbar ist nach verbrauch. Fixe wasserkosten auch nach wfl. lt. Akt. Rechtsprechung

Hallo Hagen05,
wasser sowie Abwasser wird nach m³ umgelegt.
Die Grundgebühr des Wasserzählers des Versorgers kannst Du entweder nach Wohneiheit oder nach Verbrauch( wie Du es geschrieben hast ) weiterberechnen.
Einfacher ist es nach Wohneiheit, weil weniger rechenarbeit.
Eine GEsetzesvorlage zur Umlage dieser Kosten gibt es m.W. nach nicht.
Viele Grüße

Hallo Herr „Hagen“,

alles!!!, was mit dem Wasser in Verrechnung gebracht ist, wird umgelegt, d.h. Grundkosten, Verbrauchskosten, eventuell Leasinggebühr für die Wasseruhren, Abwassergebühren usw.
Der Abrechnungsschlüssel wird angewandt, wie er in den jeweiligen Mietverträgen steht, also 50:50 (der GesamtKosten-was 50%/m²und 50% für Verbrauch), oder 70/30, bzw. pro Person. Die „Personenumlage“ ist allerdings immer sehr umstritten, da es wirklich keine ehrliche Umlage ist. Manche Einzel-Person verbraucht mehr als eine 3-köpfige Familie und hier geht es schon los.
Eine Regelung der Wasserwerke sagt aus, dass man pro Person 2,5 m³/ Monat rechnet. Überprüfen Sie mal, ob das in etwa bei Ihnen hin kommt, dann ist die Personen-Aufteilung relativ gerecht.
MfG
Maximilian123