Betriebskosten- Winterdienst bei vermieteten Stellplätzen

Ich bin Mieter in einem Mehrfamilienhaus. Zum Haus gehören auf dem Hof 3 KFZ-Stellplätze, die an andere Mieter vermietet sind. Zu den Stellplätzen führt eine ca. 20m lange Auffahrt. Nun habe ich in meiner Nebenkostenabrechnung entdeckt, daß die Schneeräumung dieser Auffahrt auf alle Mieter umgelegt wurde. Ist das so korrekt? Ich nutze diese Auffahrt nicht, der Zugang liegt auf der anderen Seite des Hauses.

Hallo!

Ob man das nutzt oder nicht wäre egal. Es ist das zum Haus gehörige Grundstück und dessen Pflege einschl. Winterdienst kann umgelegt werden.

Man muss ja auch z.B. Fahrstuhlkosten oder Gemeinschaftswaschküche anteilig mit bezahlen, wenn man im EG wohnt oder eine eigene WM im Bad stehen hat.
Genauso die Sandkiste, die gereinigt und mit neuem Sand gefüllt wird. Auch Kinderlose zahlen das mit.

MfG
duck313

Aber die Stellplätze sind an andere Mieter vermietet. Ich muß ja auch nicht die Gartenpflege des Mietergartens mitbezahlen. Fahrstuhlkosten ist klar, da ja jeder den Fahrstuhl nutzen könnte. Aber den Stellplatz meines Wohnungsnachbarn kann ich halt nicht benutzen, da er an ihn vermietet ist ?

Ich bin Mieter in einem Mehrfamilienhaus. Zum Haus gehören auf
dem Hof 3 KFZ-Stellplätze, die an andere Mieter vermietet
sind. Zu den Stellplätzen führt eine ca. 20m lange Auffahrt.
Nun habe ich in meiner Nebenkostenabrechnung entdeckt, daß die
Schneeräumung dieser Auffahrt auf alle Mieter umgelegt wurde.
Ist das so korrekt?

Meine Meinung:
Schneeräumkosten für Kfz-Stellplätze dürfen nur auf Mieter umgelegt werden, die Kfz-Stellplätze haben.

Wenn es sich allerdings hier auch um Schneeräumung des Bürgersteigs, für Wege zum Hauseingang oder zum Garten handelt, dann dürfen diese Kosten auch auf alle Mieter umgelegt werden.

Gruß Merger

Da Sie den Zugang überhaupt nicht nutzen, weil Sie keine Garage gemietet haben, müssen Sie dort keinen Winterdienst verrichten, bzw. der Vermieter darf Sie nicht an die Kosten für einen Winterdienst einschliessen!

Huhu,

Die Stellplätze nciht aber den Weg schon, da es sich auch der Verkehrssicherheits Pflicht ergibt, dass alle Wege zu Räumen sind.

So pauschal ist das einfach nur Unsinn! Wenn das Haus einen Ausgang auf den Hof hat (wie alle Häuser, die ich kenne) muss der Zugang zu diesem Ausgang schon aus Sicherheitsgründen frei gehalten werden. Und dann sind selbstverständlich auch diese kosten umlagefähig. Auch, wenn ein Mieter diesen Ausgang noch nie genutzt hat.