Da mir jeder in Ver- und Bekanntschaft und dem Internet etwas anderes zu sagen versucht, suche ich hier Hilfe.
Ich bin am 1. April 2011 aus meiner damaligen Wohnung ausgezogen.
Ich erhielt nun, am 19. November 2012, meine Betriebskostenabrechung.
Muss ich diese nun noch zahlen?
Leider weiß ich mit dem „Abrechnungszeitraum“ nichts anzufangen weil auch dies jeder unterschiedlich erklärt und das Internet mir auch nur unterschiedliche oder für mich unverständliche Antworten gibt.
Hätte die Abrechnung vom Vermieter nun bis 31. 12. 2011 da sein müssen?
Oder bis einen Tag vorm 1. April 2012 (also 1 Jahr nach Ende des Mietvertrages) oder 2 Jahre später?
Ich versteh nichts und brauche eine Antwort.
Vielen dank vorab.
Hallo, der Vermieter hat bis zum 31.12. 2012 Zeit, die Abrechnung für das
Jahr 2011! zu erstellen. Die Nachforderung ist somit noch in der Frist und zu zahlen.
Es ist dabei völlig egal, wann der Mieter in 2011 ausgezogen ist.
VG A. Richter
Hallo, das wichtigste an Ihre Frage ist, das Sie verstehen müssen was ein Abrechnungszeitraum ist. Der Vermieter ist verpflichtet die Abrechnung über ein Jahr zu erstellen. Entweder über ein Kalenderjahr vom 1.01.2011 bis 31.12.2011 oder zum Beispiel vom 1.05. 2010 bis 30.04.2011. Von diesem Abrechnungzeitraum ist es abhängig ob Sie noch die Nachforderung aus der Abrechnung zahlen müssen oder nicht. Zum Beispiel wenn der Abrechnungszeitraum über das Kalenderjahr 2011 geht, hat der Vermieter bis ein Jahr danach Zeit ihnen die zu zustellen. Egal wann Sie innerhalb diesem Zeitraum ausgezogen sind. Hingegen wäre das zweite Beispiel vom o.g. Abrechnungszeitraum grundlage der Abrechnung hätte ihnen die Abrechnung bist spätestents 30.4.2012 zugehen müssen. Alle Nachforderungen danach wären danach, hinfällig und müssten nicht mehr bezahlt werden.
Schauen Sie auf Ihre Abrechnung, meist auf der ersten Seite steht der Abrechnungszeitraum und darunter der Nutzungszeitraum. Das sind angaben die der Vermieter auf der Abrechnung machen muss.
z.B. Abrechnungszeitraum 1.01.2011 - 31.12.2011 und
Nutzungszeitraum 1.1.2011 - 1.04.2011.
Hoffe es hat ihnen ein bißchen weiter geholfen
Ihr Info-Nebenkosten.de Team
Das sind nun wieder 2 unterschiedliche Meinungen, esseidenn ich habe es wieder falsch verstanden.
Erstmal danke, für die schnellen Antworten.
Zwecks der Abrechnungszeitraumes bin ich noch immer sehr verwirrt und lese aus ihrer Anwort heraus, das dieser Zeitraum auf meiner Abrechnung zu stehen hat.
AUf meiner Abrechnung steht KEIN Abr. Zeitraum und KEINE Nutzungsdauer, ebensowenig wie im Mietvertrag kein Abrechnungszeitraum steht.
Allerdings steht in der Anlage mit den zu zahlenden Kosten, dass die Betriebskostenabrechnung am 31. 7. 2011 erstellt wurde
Dann etwas in Bezug auf die Kaution und deren VErrechnung (soll hier aber nicht Thema sein) am 25. 10. 2011.
Vielleicht helfen noch demnach die Angaben :
ich bin am 1.11. 2010 eingezogen und bereits am 1.4. 2011 ausgezogen, ein Abr.zeitraum steht nirgends und die Betriebskostenabrechnung bekam ich am 19. 11. 2012.
Muss noch einmal korrigieren!
In der Anlage mit dem zu zahlenden Betrag stand, dass die BEtriebskostenabrechnung am 31. 7. 2012!!! erstellt wurde, nicht 2011 wie ich versehentlich geschrieben habe.
es gibt nur EINE richtige Antwort und die lautet:
Wenn Sie im April 2011 ausgezogen sind, hat Ihr ehemaliger Vermieter genau bis zum 31.12.2012!!! Zeit, die Abrechnung anteilmäßig vom 01.01.2011-31.03.2011 für Sie zu erstellen. Da er Ihnen diese vor dem 31.12.2012 zugestellt hat, ist er in der gesetzlichen Frist und Sie müssen das so akzeptieren.
Auf diese Auskunft können Sie sich 100%ig verlassen, ich bin seit 30Jahren in dieser Brance tätig, bis hin zu Rechtsstreitigkeiten vor Gericht(als Befugter unseres Unternemhens)und weiß, was ich Ihnen schreibe.