Betriebskosten, Zahlungserinnerung, Frist, Anwalt?

Ich habe von meinem Vermieter die Betriebskostenabrechnung für 2010 mit einem Betrag zur Nachzahlung bekommen. Nach etwa 6 Wochen hat er mir eine Zahlungserinnerung gesendet mit einer Zahlungsfrist von 8 Tagen.

Leider habe ich bisher nicht reagiert und heute kam Post von seinem Anwalt, der mir neben der Betriebskostennachzahlung noch 120 Euro Gebühren in Rechnung stellt.

Jetzt habe ich ein paar Fragen…
Muss ich den Rechtsanwalt meines Vermieters bezahlen?
Hätte er mir nicht eine zweite Mahnung senden müssen?
Ist eine Zahlungsfrist von 8 Tagen in der ersten Zahlungserinnerung lang genug?
…und was wäre, wenn ich im urlaub gewesen wäre und die Briefe erst jetzt gelesen hätte?

Die Nachzahlung habe ich dem Vermieter gerade überwiesen, ich hatte leider einfach nicht daran gedacht und möchte jetzt nicht noch den Anwalt dazu bezahlen.

Danke für eure Antworten!

hallo,

sorry,kann ich nicht helfen

lisa

Da du bereits durch die erste Mahnung in Verzug gekommen bist, musst du die Anwaltskosten als Verzugsschaden übernehmen. Da gibt es keinen Ausweg, es sei denn, du bestreitest wahrheitswidrig, eine Mahnung bekommen zu haben.

Eine zweite Mahnung war nicht erforderlich. Die erste reicht.

Acht Tage ist genug. Eigentlich hättest du ja schon vor der Mahnung zahlen müssen.

Zugegangen sind Briefe dann, wenn sie in deinem Briefkasten liegen. Wann du sie liest, ist nicht entscheidend. Urlaub ist dein Risiko, nicht das des Vermieters, der ja wahrscheinlich nicht einmal davon weiß.

Grüße aus Berlin

Stefan Pfeiffer

Die Forderung wird voll umfänglich zu Recht erhoben! Zahlen Sie unverzüglich, damit die Sache nicht noch weiter eskaliert und Sie zusätzlich noch die Kosten des Gerichtes und der Zwangsvollstreckung zu zahlen haben. Eine erste Zahlungsfrist dürfte Ihnen bereits in der Mitteilung der Nachzahlung genannt worden sein. Ab Ablauf dieser ersten Frist befanden Sie sich bereits automatisch in Verzug, so dass es einer Mahnung überhaupt nicht bedurft hätte! Ein garstiger Vermieter hätte Ihnen gleich einen Mahnbescheid zukommen lassen, der dann auch noch in Ihre Schufa-Daten eingeflossen wäre. Fragen Sie nicht nach Fristen sondern zahlen Sie Ihre Schulden ohne lange zu zetern; dann erübrigen sich solche Fragen und es bleibt ohne „Lehrgeld“ billiger für Sie!

Dass Ihr Mieter erst nach 6 Wochen eine Mahnung mit einer Zahlungsfrist von 8 Tagen geschickt hat, ist berechtigt. Die NK sollten spätestens bei der nächsten normalen Mietzahlung bezahlt werden. Sich 6 Wochen Zeit zu lassen bzw. nicht daran zu denken, ist schon heftig. Ihr Vermieter ist doch keine Bank. Bedenken Sie, dass die NZ eine Nachzahlung für das vergangene Jahr bedeuten und der Vermieter hier schon in Vorleistung gegangen ist.
Ich denke, um die RA Kosten werden Sie kaum herum kommen. Viell. hilft es ja, dass Sie im nächsten Jahr etwas sorgfältiger handeln.

Herta Bassauer

Hallo,
Vergesslichkeit ist keine Entschuldigun. Die Kosten für den Anwalt wirst Du zahlen müssen. Der Vermieter hat korrekt gehandelt. Eine Zahlungsfrist von 8 Tagen ist angemessen, der Normalfall liegt zwischen 7 bis 10 Tage. Es gibt keine rechtliche Grundlage für die Anzahl der Zahlungserinnerungen bzw. Mahnungen.

Sorry, dumm gelaufen.

Gruß
Udo

Hallo simsalabumbum,

das ist schon ziemlich unüblich sofort nach der ersten Mahnung mit 8 Tagen Frist die Nachzahlung mit Rechtsanwalt einzutreiben.
Der gute Mann hätte sie erst wie im Geschäftsleben üblich, dreimalig mahnen müssen, es sei denn er hat in der Nachzahlung auf Einhaltung von Fristen aufmerksam gemacht.
Sie haben gezahlt und damit basta !
Beste Grüße
hardy

PS Ich warte z.B. heute noch auf die Endabrechnung (nach Hausübergabe) eines Mieters in Höhe von 238,- € - aber dafür einen Rechtsanwalt zu bemühen ist mir zu blöd.
Der Mieter ein Physiker am Forschungszentrum Karlsruhe, der es eigentlich nicht nötig hätte andere zu betrügen - ein Fall von sozialer Inkompetenz !

Hallo meld dich doch wenn magst,
ich würde sagen, du brauchst die Rechnung vom Anwalt nicht bezahlen, denn du hast ja bezahlt.