ein Vorposter hat mich darauf gebracht:
der Besitzer und Vermieter einer Eigentumswohnung hat ja i.d.R. seinem Verwalter oder der Gemeinschaft gegenüber weniger Rechte, als sein Mieter ihm gegenüber.
Wenn jetzt der Mieter einer privaten Eigentumswohnung bzgl. der Betriebskostenabrechnung die Originalrechnungen sehen will, was macht dann der Vermieter, der diese ja nicht vorliegen hat und auch nicht so ohne weiteres einsehen oder gar borgen kann?
Schickt er den Mieter einfach zur Hausverwaltung?
Wenn jetzt der Mieter einer privaten Eigentumswohnung bzgl.
der Betriebskostenabrechnung die Originalrechnungen sehen
will, was macht dann der Vermieter, der diese ja nicht
vorliegen hat und auch nicht so ohne weiteres einsehen oder
gar borgen kann?
eigentlich sollte die Hausverwaltung doch für jede Wohnung eine Jahresabrechnung erstellen.
Schickt er den Mieter einfach zur Hausverwaltung?
Kann er auch tun, obwohl die Hausverwaltung ja weniger mit den Mietern zu tun hat.