Betriebskostenabrechnung

Hallo,
wenn eine Person Arbeitslosengeld+ Harz4 bekommt (und hofft durch sein Praktikum einen neuen Job zu bekommen- nur so nebenbei…ich weiss, das tut nicht zur Sache) und dann- endlich was Positives- eine Betriebskostenrückzahlung von 500€ (!!!) erwarten darf…darf diese Person das Geld behalten?
Oder will das Amt sofort ran??
Ich meine, die/derjenige hat den „Überschuss“ ja vor der Arbeitslosigkeit eingezahlt…die Person hat ansonsten keinerlei Sparbücher, Guthaben, Fahrzeuge, Immobilien oder sonstwas…
Muss die Person das abgeben?
Ich hoffe mal nicht, ansonsten könnte es dieser Person niemand verübeln, wenn sie sich schlau macht, wie man das Geld „verheimlichen“ könnte, oder? Ich zumindest nicht.

Was denkt Ihr?

Bin echt gespannt und hoffe, Ihr könnt etwas beitragen…!?!
Wünsch Euch auf jeden Fall schonmal einen schönen Abend!
Grüße aus Hamburg,
Mirian

Hallo

wenn eine Person Arbeitslosengeld+ Harz4 bekommt (und hofft
durch sein Praktikum einen neuen Job zu bekommen- nur so
nebenbei…ich weiss, das tut nicht zur Sache) und dann-
endlich was Positives- eine Betriebskostenrückzahlung von 500€
(!!!) erwarten darf…darf diese Person das Geld behalten?
Oder will das Amt sofort ran??

So rein gefühlsmäßig würde ich schätzen, dass eine durchschnittliche ARGE sagen würde, dass das ein Einkommen ist, das voll eingesetzt werden muss.

Wenn dagegen Widerspruch eingelegt und geklagt wird, weiß ich nicht, wie die Gerichte da urteilen würden. Ich würde denken, man könnte dieses Geld als Summe sehen, die einem schon die ganze Zeit gehört hat, wie etwa angespartes Vermögen, und dass man dieses Geld nur dann einsetzen muss, wenn damit die Höhe des Schonvermögens überschritten wird (also 150,- pro Lebensjahr + 750,- pro Haushaltsmitglied). Ja, ich denke, vor Gericht hätte man Erfolg. Bin aber kein RA.

Viele Grüße
Simsy

Hallo

Hallo

wenn eine Person Arbeitslosengeld+ Harz4 bekommt (und hofft
durch sein Praktikum einen neuen Job zu bekommen- nur so
nebenbei…ich weiss, das tut nicht zur Sache) und dann-
endlich was Positives- eine Betriebskostenrückzahlung von 500€
(!!!) erwarten darf…darf diese Person das Geld behalten?
Oder will das Amt sofort ran??

So rein gefühlsmäßig würde ich schätzen, dass eine
durchschnittliche ARGE sagen würde, dass das ein Einkommen
ist, das voll eingesetzt werden muss.

Mit Sicherheit, das wurde schon zu Anfang der Hartz IV Zeit so gehandhabt, ein Urteil in Gegenrichtung ist mir noch nicht bekannt geworden. Ich hab damals vorrausschauend meine NK Erstattung noch paar Monate vor dem Hartz mit meinem Vermieter geregelt.
Es soll sogar Fälle geben, wo KFZ Steuer + Versicherungsrückzahlung auch als Einkommen gewertet wurden
Da der Hartz ja auch ein Ganove war, wundert einem ja nix mehr bei dem Gesetz

Vielelicht rappelt sich ja mal jemand zur Klage auf

Viele Grüße

Simsy

LG
Mikesch