Liebe Forumsleute.
Jemand hat da zwei Probleme und braucht euren Rat.
Problem 1: Vorauszahlung oder Betriebskostenpauschale?
Jemand wohnt seit neun Jahren in einer Mietwohnung und hat gestern Morgen zum ersten Mal nach neun Jahren eine Betriebskostenabrechnung mit einer Nachforderung für 2007 in Höhe von 297 Euro auf der Fußmatte vorgefunden. Jemand war echt geschockt, wie ihr euch vorstellen könnt!
Zu den Fakten:
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Im Mietvertrag ist eindeutig eine Betriebskostenvorauszahlung in Höhe von 80 Euro vereinbart.
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Mit dem Ehemann der Vermieterin, der vor ca. fünf Jahren verstorben ist, war aber mündlich vereinbart, dass es sich bei den monatlichen Zahlungen für die Betriebskosten um eine Betriebskostenpauschale handelt. Das ist jedoch niemals schriftlich fixiert worden.
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Acht Jahre lang sind die monatlichen Zahlungen für die Betriebskosten nicht erhöht worden und es hat nie eine Betriebskostenabrechnung gegeben
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Für die jetzt erstellte Betriebskostenabrechnung hat es keine Ankündigung gegeben.
So sieht es aus, und es stellt sich nun die Frage, ob das alles so richtig ist. Jemand verfügt auch nicht über 300 Euro, die er mal eben auf den Tisch legen könnte. Jemand ist der Meinung, dass er nach acht Jahren, in denen keine Abrechnung erstellt wurde, die mündliche Vereinbarung Bestand hat. Wie seht ihr das? Hat diese Argumentation ein Fundament,oder steht seine Auffassung des Sachverhalts auf wackligen Beinen?
Problem 2: Heizkostenabrechnung
Für den Fall, dass die Betriebskostenabrechnung zu Recht gestellt wurde, schließt sich die zweite Frage an.
Die Betriebskostenabrechnung wurde in folgender Form gestellt:
Wohnung 2. OG rechts, Herr X
51,5 Verteilerschlüssel m2
12 verteilerschlüssel Pers./Monat
Kostenart Kosteneinheit Ihre Jahreskosten
Heizoel 13,49 Euro 694,56 Euro
Schornsteinfeger 0,41 Euro 20,94 Euro
Strom Heizung 0,17 Euro 8,71 Euro
Wasser 7,23 Euro 86,80 Euro
Abwasser 9,73 Euro 116,81 Euro
usw.
Aus dieser Abrechnung geht nicht hervor, welcher Verteilerschlüssel für welche Kostenart herangezogen wurde, wie sich die angelegten Verteilerschlüssel errechnen, welche Gesamtsummen zur Abrechnung herangezogen wurden, etc. Diese Abrechnung ist für Jemand - und jeden anderen auch - nicht nachvollzieh- und prüfbar. Jemand scheint diese Abrechnung nach den Recherchen, die er gestern gemacht hat, damit formell völlig inkorrekt und somit Null und Nichtig.
Indem Jemand seine Einwendung gegen diese Abrechung durch diese formellen Fehler begründet, würde er allerdings nur einen Aufschub bis zur Erstellung einer neuen, korrekten Abrechnung erwirken. Sein Grundproblem - die 300 Euro Nachzahlungsforderung - wäre damit aber immer noch nicht aus der Welt, und hier setzt die Heizkostenverordnung und die Frage diesbezüglich ein:
Das ganze Haus ist in vier Wohneinheiten unterschiedlicher Größe aufgeteilt. Heizung und Warmwasserversorgung erfolgen zentral von einem Heizoelbrenner im Keller. Wenn Jemand die Heizkostenverordung richtig verstanden hat, dann muss doch in diesem Fall der Verbrauch an
Heizwärme und Warmwasser zu einem bestimmten Teil Verbrauchsabhängig eermittelt werden, oder nicht? In den Wohnungen gibt es aber gar keine Messgeräte, die das könnten. Weder Zähler für Warmwasser, noch für die Heizungen. Ist dann eine Abrechnung nach beheizbarer Wohnfläche einfach so möglich? Das wäre nämlich total ungerecht, weil Jemand kaum heizt!
Jemand hofft sehr, dass er ihm ein paar Tips und Ratschläge geben könnt, und er freut sich, dass es dieses Forum gibt. Vielleicht kann Jemand sich ja mal revanchieren.
Viele Grüße und ein schönes Wochenende

